Mit provozierten Glasschäden oder fingierten Glasreparaturen werden immer mehr Autofahrer und ihre Versicherung abgezockt. Die Zurich Versicherung warnt vor immer häufiger auftretenden Betrugsdelikten durch fingierte Autoglasschäden.
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Schlagwort: Fahrer
Verkehrssünden im Ausland oft teurer
Wer eine Reise mit dem Auto ins europäische Ausland plant, sollte bedenken, dass Verkehrssünden in vielen Ländern mit wesentlich höheren Strafen geahndet werden als in Deutschland.
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Autofahrer sollten bei Tauwetter sichere Parkplätze ansteuern
Starker Schneefall führt vor allem bei steilen Dächern zur Bildung von gefährlichen Dachlawinen. Insbesondere bei Tauwetter können Eiszapfen und Schneemassen herabfallen und erhebliche Schäden verursachen.
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Weihnachtsbäume sicher transportieren
Wer seinen Weihnachtsbaum mit dem Auto nach Hause transportiert, sollte laut ADAC einige Tipps beherzigen. Egal ob er auf dem Fahrzeugdach oder im Wageninneren befördert wird, der Baum muss in jedem Fall sicher verstaut sein und darf die Sicht des Fahrers nicht beeinträchtigen â“ auch wenn der Transportweg kurz ist.
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Vorsicht Winter: Vorbeugen ist besser als liegen bleiben
Wer jetzt noch mit Sommerreifen fährt, geht ein hohes Risiko ein. Gefährdet er auch noch andere, ist Ärger mit der Polizei programmiert. Wer sicher durch den Winter kommen will, sollte diese ADAC-Tipps beachten.
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Autofahrer brauchen kompetente Hilfe nach Verkehrsunfall
Kompetente Hilfe nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall muss für den geschädigten Autofahrer gewährleistet sein. Dies gelte sowohl für den Reparaturbetrieb als auch für den unabhängigen Kfz-Sachverständigen und qualifizierten Rechtsanwalt, sagte ein Sprecher des Deutschen Kfz-Gewerbes am Samstag in Bonn.
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Formular schützt vor Verwechslung eingelagerter Reifen
Wer seine Reifen einem Autohaus zur Einlagerung überlässt, handelt sich dabei häufig Ärger ein. Immer wieder berichten Mitglieder des ADAC, dass Reifen nach der Einlagerung vom Autohaus nicht mehr aufgefunden werden können oder bei der Rückgabe Beschädigungen aufweisen.
Die Juristen des Clubs haben deshalb ein Formular entwickelt, das ab sofort im Internet unter www.adac.de/reifeneinlagerung abrufbar ist.
In dieses Formular werden Einzelheiten der eingelagerten Reifen wie zum Beispiel Hersteller, Modellbezeichnung, Größe etc. eingetragen. So können Verwechslungen ausgeschlossen und „verlorene“ Reifen leichter wieder aufgefunden werden. Ferner wird in dem Formular dokumentiert, ob die Reifen und Felgen Beschädigungen oder Besonderheiten aufweisen. Dadurch lassen sich Streitigkeiten bei Rückgabe der Reifen vermeiden. Das Protokoll sollte möglichst vollständig ausgefüllt, von beiden Seiten unterschrieben und sorgfältig vom Kunden aufbewahrt werden. Aber auch wenn sich der Reifenwechselbetrieb weigern sollte, das Protokoll zu unterschreiben, sind die Informationen des Formulars für den Eigentümer der Reifen wertvoll. Die wenigsten Autofahrer können nach einem halben Jahr noch genau sagen, welche Reifen sie zum Einlagern weggegeben haben.
Pressemitteilung des ADAC
Sicher durch den Herbstnebel
Jedes Jahr dieselben Bilder: Der erste Herbstnebel verwandelt die Straßen in eine „Waschküche“ und führt zu schweren Unfällen auf Landstraßen und Autobahnen. Im vergangenen Jahr ereigneten sich bei Nebel fast 500 schwere Unfälle mit Personenschaden auf deutschen Straßen.
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Restalkohol im Straßenverkehr gefährlich
Wer jetzt auf dem Münchner Oktoberfest und anderen Herbst- oder Weinfesten unbeschwert mitfeiern will, sollte laut ADAC Auto und Fahrrad stehen lassen. Wen die Polizei zur Alkoholkontrolle bittet, der muss mit unangenehmen Folgen rechnen.
Begleitetes Fahren
Das begleitete Fahren oder „Führerschein ab 17“ ist als Modellversuch mittlerweile in allen Bundesländern möglich. Der jugendliche Fahrer kann bereits mit 17 Jahren den Führerschein erwerben und dann in Begleitung eines erfahrenen Autofahrers einen Pkw fahren. Der Modellversuch dient der Senkung des Unfallrisikos junger Fahranfänger.
Als Begleitpersonen sind Personen ab 30 Jahren zugelassen, die mindestens seit fünf Jahren einen gültigen Führerschein der Klasse B oder drei haben. Sie dürfen zum Zeitpunkt des begleiteten Fahrens nicht mehr als drei Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister haben. Das begleitete Fahren ist zu beantragen, Begleitpersonen müssen namentlich genannt werden. Im Gegensatz zu einem Fahrlehrer ist ein Begleiter rechtlich nicht der Führer des Fahrzeugs und darf auch nicht in das Fahrgeschehen eingreifen. Begleitpersonen müssen ihren Führerschein während der Fahrt dabei haben und dürfen nicht mehr als 0,5 Promillen haben.