Als Pensionszusage oder Direktzusage bezeichnet man die unmittelbare Versorgungszusage eines Arbeitgebers gegenüber seinem Arbeitnehmer. Bei dieser Form der betrieblichen Altersvorsorge hat der Arbeitnehmer einen direkten Anspruch auf die Betriebsrente, da keine dritte Partei an der betrieblichen Altersversorgung beteiligt ist. Mit der Pensionszusage bzw. Direktzusage verpflichtet sich der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer eine Altersrente zu zahlen.