Schlagwort: Kindergeld

Gibt es für jedes Kind gleich viel Kindergeld?

Nein, das Kindergeld ist je nachdem, für das wievielte Kind es beantragt wird, unterschiedlich hoch: Für das erste und zweite Kind besteht seit Januar 2010 ein Anspruch auf 184 Euro, für das dritte Kind auf 190 Euro und ab dem vierten Kind auf 215 Euro pro Monat.

Zuvor bestand für das erste und zweite Kind  ein Anspruch auf 164 Euro, für das dritte Kind auf 170 Euro und ab dem vierten Kind auf 195 Euro monatlich. Bis Ende 2008 betrug das Kindergeld für das erste, zweite und dritte Kind jeweils 154 Euro monatlich. Für das vierte und jedes weitere Kind waren es 179 Euro pro Monat.
In diesem Kindergeldrechner ermitteln Sie, wie viel Kindergeld Ihnen insgesamt zusteht

Für die lieben Kleinen – Das Kindergeld

Kindergeld kann im Prinzip jeder bekommen, der Kinder hat. Aber ganz so einfach ist es dann doch wieder nicht. Der Anspruch auf Kindergeld ist zeitlich befristet. Er kann sich aber unter bestimmten Voraussetzungen verlängern. Das Kind darf allerdings nicht zu viel eigenes Geld verdienen. Familien mit geringem Einkommen können hingegen einen Anspruch auf den Kinderzuschlag zum Kindergeld haben.

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Bis zu welchem Alter des Kindes besteht Anspruch auf Kindergeld?

Solange Ihr Kind noch nicht volljährig ist, erhalten Sie in jedem Fall Kindergeld.
Darüber hinaus besteht der Anspruch nur unter bestimmten Voraussetzungen etwa, wenn das Kind eine Ausbildung absolviert. Seit 2007 ist die Altersgrenze zum Kindergeldbezug für Kinder in Aubildung stufenweise gesenkt worden:
Für Kinder, die bis 1981 geboren sind, gibt es Kindergeld noch bis zum 27. Lebensjahr. Für Kinder, die bis 1982 geboren sind, bis zum 26. Lebensjahr und für Kinder, die ab 1983 geboren sind, gibt es Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr.
Hat das Kind einen Zivildienst oder Grundwehrdienst abgeleistet, verlängert sich die mögliche Bezugszeit um die entsprechende Zeit des abgeleisteten Dienstes.
Ist Ihr Kind bis 21 Jahre alt und arbeitsuchend gemeldet, haben Sie ebenfalls noch Anspruch auf Kindergeld. Für volljährige Kinder gilt der Anspruch jedoch nur, wenn das Kind kein Einkommen über dem Grenzbetrag von derzeit 8004 Euro (bis 2009: 7.680 Euro) bezieht.

Bei einem Kind, das wegen seiner Behinderung nicht in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen und kein Einkommen über dem Grenzbetrag hat, besteht Anspruch auf Kindergeld ohne Altersbeschränkung. Voraussetzung ist, dass die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist.

Wer hatte Anspruch auf den Kinderbonus aus dem Konjunkturpaket 2009?

Dieser Bonus war Teil des zweiten Konjunkturpakets der Bundesregierung. Der Kinderbonus wurde automatisch von der zuständigen Familienkasse an alle kindergeldberechtigten Eltern gezahlt werden. Die Überweisung erfolgt einmalig mit der monatlichen Kindergeldzahlung im Frühjahr 2009.

Wichtig für Steuerzahler: Der Bonus soll bei der Einkommensteuerveranlagung für das Jahr 2009 mit den Kinderfreibeträgen verrechnet werden. Das betrifft aber nur die Steuerzahler, bei denen die Günstigerprüfung durch das Finanzamt ergibt, dass eine Ersparnis durch Kinderfreibeträge günstiger ist als der Bezug des Kindergeldes.

Gibt es einen Höchstbetrag, den mein Kind verdienen darf, damit ich noch Kindergeld bekomme?

Ja. Es gibt den so genannten Grenzbetrag. Dieser liegt derzeit bei 8004 Euro pro Jahr. Wenn das Einkommen des Kindes über diesem Grenzbetrag liegt, besteht kein Anspruch mehr auf Kindergeld. Vom Einkommen können allerdings noch die Beiträge zur Sozialversicherung oder Werbungskosten in Höhe von 920 Euro abgezogen werden. Ob Ihr Kind zuviel verdient, können Sie ganz einfach mit unserem Kindergeldrechner ermitteln.

Was ist der Kinderbonus im Rahmen des Konjunkturpakets II?

Dieser Bonus war Teil des zweiten Konjunkturpakets der Bundesregierung. Der Kinderbonus wurde automatisch von der zuständigen Familienkasse an alle kindergeldberechtigten Eltern gezahlt. Die Überweisung erfolgte einmalig mit der monatlichen Kindergeldzahlung im Frühjahr 2009. Für Bezieher von Arbeitslosengeld II oder anderen Sozialleistungen sollte der Kinderbonus nicht als Einkommen angerechnet werden.
Allerdings soll der Bonus bei der Einkommensteuerveranlagung für das Jahr 2009 mit den Kinderfreibeträgen verrechnet werden. Das betrifft aber nur die Steuerzahler, bei denen die Günstigerprüfung durch das Finanzamt ergibt, dass eine Ersparnis durch Kinderfreibeträge günstiger ist als der Bezug des Kindergeldes.

Kindergeld und Kinderfreibeträge steigen zum 1. Januar 2010

Der Bundesrat hat heute dem von der Bundesregierung beschlossenen Wachstumsbeschleunigungsgesetz und den darin enthaltenen Änderungen zum Kindergeld zugestimmt. Das Kindergeld erhöht sich um jeweils 20 Euro pro Kind und steigt somit für das erste und zweite Kind auf 184 Euro, für das dritte Kind auf 190 Euro sowie für jedes weitere Kind auf 215 Euro.
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