Schlagwort: Lohnsteuer kompakt

20 Steuertipps zum Steuern sparen

Für viele Steuerzahler ist die Steuererklärung mehr als das notwendige Übel. Bietet sich doch jedes Jahr von Neuem die Möglichkeit, seine Haushaltskasse vom Finanzamt aufbessern zu lassen. Ihre Rückzahlung könnte dabei umso üppiger ausfallen, wenn Sie die folgenden kleinen Steuertipps beherzigen.


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Beim Thema Steuererklärung ist das Internet Anlaufstelle Nummer 1

Wenn die Deutschen Fragen zu ihrer Steuererklärung haben, dann führt viele der Weg direkt ins Internet. Knapp 34 Prozent der Bundesbürger holen sich die Antworten online. Damit ist das Web Anlaufstelle Nummer 1 bei Steuerfragen. Erst an zweiter Stelle folgt der Steuerberater. An den Fachmann wenden sich 32 Prozent der Deutschen. Bei Freunden oder Bekannten holt sich knapp jeder Vierte Rat (23 Prozent). Das ergibt eine repräsentative Umfrage der Beratungsgesellschaft Faktenkontor und des Marktforschers Toluna unter 1.000 Bundesbürgern.
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Pflegekosten von der Steuer absetzen

Pflegebedürftige selbst und auch Angehörige können Kosten, die ihnen für die Pflege entstehen, teilweise bei den Steuern geltend machen. Allerdings: „Die Regelungen sind sehr uneinheitlich“, sagt Rechtsanwalt und Steuerberater Markus Deutsch vom Deutschen Steuerberaterverband im Apothekenmagazin „Senioren Ratgeber“. Zwar kann man für bestimmte Kosten Pauschbeträge ansetzen, doch meistens lohnt es sich, Belege über tatsächlich angefallene Kosten zu sammeln. Sie müssen direkt im Zusammenhang mit der Pflege stehen und können sowohl Sach- als auch Personalleistungen betreffen. Auch Lohnkosten für eine Haushaltshilfe oder für nötige Umbauten sind absetzbar. Kinder, die ihre Eltern finanziell unterstützen, können dies unter Umständen als außergewöhnliche Belastung ansetzen. Am besten lässt man sich bei der ersten Steuererklärung nach dem Beginn einer Pflegbedürftigkeit beraten.

Unser Tipp: Nutzen Sie zur Erstellung Ihrer Steuererklärung die Online-Steuersoftware Lohnsteuer kompakt

Pressemitteilung des Senioren Ratgeber (2/2012)

Rentner und Steuererklärung: Finanzämter schreiben Ruheständler an

Bundesweit beginnt die Finanzverwaltung damit, die Rentendaten der bisher noch nicht beim Finanzamt geführten Rentner auszuwerten. Dieses Jahr werden dann diejenigen angeschrieben, bei denen mit einer Steuernachzahlung zu rechnen ist. Für viele Rentner stellt sich deshalb die Frage, ob sie eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben müssen.
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Flugbegleiterin kann Kosten für eine nachfolgende Berufsausbildung in voller Höhe als Werbungskosten absetzen

Eine Flugbegleiterin kann auch dann die Kosten für eine spätere Berufsausbildung uneingeschränkt steuerlich als Werbungskosten geltend machen, wenn sie außer der betriebsinternen Schulung bei einer Fluggesellschaft keinen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf erlernt hat. Dies entschied der 7. Senat des Finanzgerichts Köln in seinem Urteil vom 12.12.2012 (7 K 3147/08).
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Abgabefrist der Steuererklärung endet am 31. Mai 2012

Auch in diesem Jahr muss die Steuererklärung wieder bis zum 31. Mai bei den Finanzämtern abgegeben werden. Die gleiche Frist zur Abgabe der Steuererklärung gilt auch für die Erklärung zur Körperschaftsteuer, zur Gewerbesteuer sowie zur Umsatzsteuer.

Wird die Steuererklärung durch einen Steuerberater angefertigt endet die Frist abweichend am 31. Dezember 2012. Aufgrund begründeter Einzelanträge kann die Frist für die Abgabe der Steuererklärungen bis zum 28. Februar 2013 verlängert werden. Eine weitergehende Fristverlängerung kommt grundsätzlich nicht in Betracht.

Bei Steuerpflichtigen, die den Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr ermitteln, endet die Frist nicht vor Ablauf des fünften Monats, der auf den Schluss des Wirtschaftsjahres 2011/2012 folgt.

Unser Tipp: Erledigen Sie Ihre Steuererklärung mit Lohnsteuer kompakt. Die neueste Version der Online-Steuererklärung Lohnsteuer kompakt für das Steuerjahr 2011 steht ab sofort zur Nutzung bereit. Viele Verbesserungen und Erweiterungen machen dabei die Erledigung der Steuererklärung einfacher denn je. Sie können das Programm kostenlos testen, denn die Dateneingabe und -prüfung sowie die Steuerberechnung sind komplett kostenlos.

Mit Material des Bundesministeriums der Finanzen

Semestergebühren sind abziehbare Ausbildungskosten

Semestergebühren sind Ausbildungskosten. Deshalb können sie in voller Höhe vom Einkommen des Kindes abgezogen werden. Das gilt auch dann, wenn in den Semestergebühren ein Studententicket enthalten ist, wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 22.09.2011 Az. III R 38/08 entschied. Über diese und über anzuerkennende Aufwendungen informiert der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V.
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Spendenmonitor 2011: Weniger Deutsche spenden mehr Geld

Unsicherheit wegen Eurokrise und Staatsverschuldung auf der einen Seite, hohe und stabile Konsumausgaben auf der anderen Seite: Solche uneinheitlichen Wahrnehmungen wirken sich auch auf das Spendenverhalten der Deutschen aus: Einerseits sind weniger Menschen tatsächlich Spender, andererseits geben die Spender deutlich mehr Geld in die Spendendosen oder überweisen es auf die Spendenkonten der gemeinnützigen Organisationen: Im betrachteten Zeitraum Oktober 2010 bis September 2011 spendeten laut „Deutschem Spendenmonitor“ von TNS Infratest nur 35 Prozent der deutschsprachigen Bundesbürger ab 14 Jahre an nationale und internationale Hilfsorganisationen – ein Tiefstand seit Beginn der Erhebungen 1995.
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Lohnsteuer 2010: Mit Werbungskosten und Sonderausgaben Geld sparen

Jährlich grüßt die Steuererklärung. Mit ihr grüßen auch so seltsame Begriffe wie Arbeitnehmer-Pauschbetrag oder Sonderausgaben. Was steckt hinter diesen Steuerbegriffen? Wie hoch sind die Frei-, Pausch- und Höchstbeträge? Für das Steuerjahr 2010 haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst.

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