Schlagwort: Auslandsreise Krankenversicherung

Winterurlaub sicher genießen: Auslandsreise-Krankenversicherung ist unentbehrlich

Viele deutsche Winterurlauber sind sportlich aktiv und frönen dem Skifahren oder sind von der Wanderlust gepackt. Sie reisen gern ins Ausland, um in alpinen Regionen ideale Voraussetzungen zu genießen. In erster Linie zu den direkten Nachbarn, aber auch skandinavische Länder, Amerika und Kanada sind beliebte Ziele.
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Wie gut ist eine Reise-Versicherung per Kreditkarte?

Wer sich eine Kreditkarte zulegt, der bekommt mit der Kreditkarte oft auch einen Reiseschutz angeboten, der entweder in der Jahresgebühr enthalten ist oder für den ein Aufpreis pro Jahr erhoben wird. Dieser Reiseversicherungsschutz ist in den meisten Fällen nicht ausreichend. In den meisten Fällen gilt der Schutz nämlich nur, wenn die Kreditkarte eingesetzt wird. So hilft der Reiseschutz nur dann, wenn man gerade mit seiner Kreditkarte bezahlt hat. Wer zum Beispiel für eine Taxifahrt bar bezahlt und einen Unfall hat, ist nicht abgesichert. Außerdem ist meist nur der Karteninhaber, aber nicht die Mitreisenden versichert. Eine volle Reiseversicherung ist deshalb besser.

Wir wollen eine gerechte, sichere, planbare und strukturierte Versorgung!

„Es geht um nichts weniger als um den Erhalt und die Weiterentwicklung einer qualitativ hochwertigen, flächendeckenden rund-um-die-Uhr-Versorgung gesetzlich Krankenversicherter in Deutschland!“ Das hat Dr. Andreas Köhler, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) heute auf der Vertreterversammlung seiner Organisation in Mainz gesagt.
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AXA: Sicher in den Winterurlaub

Beste Wintersportbedingungen gleich zu Beginn dieser Skisaison sorgen in diesem Jahr für Massenansturm auf die Wintersportanlagen. Wer den Berg sicher wieder herunterkommen will, sollte sich gut vorbereiten. Dazu gehört neben regelmäßigem Ausdauersport und einer guten Ausrüstung auch der richtige Versicherungsschutz.
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Was soll ich tun, wenn ich vor Antritt der Reise erkranke?

Wer vor Beginn einer Reise erkrankt, muss seine Reise umgehend stornieren und dies seiner Reiseversicherung sofort mitteilen. Ansonsten muss er alle Kosten, die nach Eintritt der Krankheit vom Veranstalter verlangt werden, selbst übernehmen. Das gilt auch, wenn der Versicherte argumentiert, er habe auf eine baldige Genesung gehofft und den Eintritt des Versicherungsfalls deshalb nicht rechtzeitig gemeldet.

Wie verhalte ich mich, wenn im Urlaub ein Versicherungsfall eintritt?

Es liegt in Ihrem eigenen Interesse, dass Ihre Reiseversicherung im Bedarfsfall schnell handelt und vor allem schnell zahlt. Deswegen sollten Sie folgende Punkte beachten.

  • Führen Sie immer Ihre Versicherungsnummer mit sich, damit Sie Ihren Schaden schnell melden können.
  • Melden Sie den Versicherungsfall sofort bei der Hotline Ihrer Versicherung, die Sie auch immer griffbereit haben sollten.
  • Fragen Sie bei Unklarheiten nach, ob Ihre Versicherung einen bestimmten Arztbesuch oder einen Transport übernimmt. Wenn möglich, tun Sie dies, BEVOR sie eine Leistung in Anspruch nehmen. So vermeiden Sie unangenehme Überraschungen.
  • Dokumentieren Sie den eintretenden Versicherungsfall lückenlos schriftlich mit allen Namen und Kontaktdaten der beteiligten Personen. Das beschleunigt die Bearbeitung Ihres Antrags. Alle wichtigen Belege und Dokumente müssen Sie gut aufbewahren, da Sie die Originalbelege immer nachreichen müssen.

Für welche Dauer ist meine Reise versichert?

In der Regel setzen Reiseversicherung eine maximale Reisezeit von sechs Wochen bis drei Monaten am Stück an. Dabei kann man so oft pro Jahr verreisen, wie man möchte. Andere Anbieter bieten Komplett-Pakete für das ganze Jahr an. Die sind dann aber teurer. Wenn Sie in der Regel nur sechs Wochen oder weniger pro Jahr verreisen, sollten Sie auch nur diesen Zeitraum versichern. Wenn eine längere Reise ansteht, sollten Sie nicht versäumen, die Reisedauer zu erhöhen. Meist genügt ein Anruf beim Anbieter.

Kann ich Kosten sparen bei einem Selbstbehalt?

Wer Krankheitskosten im Urlaub bis zu einer bestimmten Höhe, zum Beispiel 300 Euro, übernimmt, kann eine günstigere Police abschließen. Vorsicht bei Selbstbeteiligungen, die pauschal einen Prozentsatz des Schadens berechnen! Wer zum Beispiel 20 Prozent Selbstbehalt vereinbart und während einer Reise Krankheitskosten von 10.000 Euro verursacht, der muss 2.000 Euro selbst zahlen. Ein Selbstbehalt in einer vorher festgelegten Höhe ist deshalb besser.