Schlagwort: Elterngeld

Welches Einkommen wird zum ALG II nicht mit eingerechnet?

Es gibt neben dem anzurechnenden Einkommen auch Einkommensarten, die nicht bei der Berechnung des ALG II ins Gewicht fallen. Dazu gehören zum Beispiel Grundrenten und weitere Renten nach dem Bundesversorgungsgesetz, Erziehungsgeld, Elterngeld bis zu einer Höhe von 300 Euro, Blindengeld und Pflegegeld für Pflegekinder.
Außerdem wird nicht angerechnet, was man in einem so genannten Ein-Euro-Job dazuverdient.

Steuerklassenwechsel für mehr Elterngeld ist zulässig

Eltern, die vor der Geburt eines Kindes ihre Steuerklassen wechseln, können unter Umständen dadurch später ein höheres Elterngeld erhalten. Nach Mitteilung der D.A.S. hat das Bundessozialgericht einen solchen Wechsel der Steuerklassen nun für zulässig erklärt. Der Gesetzgeber habe diese Möglichkeit bei der Formulierung der entsprechenden Vorschriften zwar gekannt, sie aber nicht gesetzlich unterbunden.
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