Welche Nachweise muss ich erbringen um Kindergeld für ein volljähriges Kind zu erhalten?

Bei volljährigen Kindern sind alle Einkünfte und Bezüge, abzüglich der zu berücksichtigen Freibeträge, wie beispielsweise die Sozialversicherungsbeiträge und der Werbekostenpauschbetrag, nachzuweisen. Hierzu gehören auch Sonderzuwendungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld.

Eine schulische oder berufliche Ausbildung muss durch eine entsprechende Bescheinigung nachgewiesen werden. Auch hierzu muss nachgewiesen werden, wie hoch die Einkünfte oder Bezüge wie Ausbildungshilfen sind. Ein Studium muss jedes Jahr spätestens im Oktober durch die Studienbescheinigung nachgewiesen werden. Macht das Kind eine betriebliche Ausbildung, ist dies ebenfalls nachzuweisen auch die Höhe der Ausbildungsvergütung abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge und der abzugsfähigen Pauschalen sind nachzuweisen.
Auch das Ende einer Ausbildung ist nachzuweisen, da der Kindergeldanspruch gleichzeitig entfällt.

Ist ein über 25 Jahre altes Kind noch in Ausbildung und hat vorher einen Wehr- oder Zivildienstes geleistet, muss man dies durch eine Dienstzeitbescheinigung dokumentieren.
Volljährige Kinder ohne Arbeits- oder Ausbildungsplatz müssen besondere Angaben und Nachweise leisten.

Kinder in einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr, im Europäischen Freiwilligendienst oder Auslandsdienst im Rahmen des Zivildienstes müssen dies durch eine Bescheinigung des Trägers nachweisen.
Für Kinder mit körperlicher oder geistiger Behinderung ist eine amtliche Bescheinigung hierüber vorzulegen. Als Nachweis gilt in der Regel der Behindertenausweis, der Bescheid des Versorgungsamtes, der Rentenbescheid oder ein ärztliches Gutachten. Die Behinderung muss vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten sein.

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