Wer beihilfeberechtigt ist, erhält von seinem Dienstherrn eine Beihilfe zu den Krankheitskosten in der privaten Krankenversicherung. Beihilfeberechtigt sind unter anderem Beamte, Richter und Berufssoldaten. Auch Familienangehörige und Witwen oder Witwer dieser Berechtigten erhalten die Beihilfe.