Die gestiegenen Kfz-Kosten und Benzinpreisen sorgen für finanzielle Einbußen bei Autofahrern. Umso ärgerlicher ist es, dass viele Steuerzahler für dienstliche Fahrten mit dem privaten Pkw nur 0,30 Euro je gefahrenen Kilometer steuerfrei erstattet bekommen. Angestellte im öffentlichen Dienst fahren zum Teil besser, denn sie können bis zu 0,35 Euro steuerfrei erstattet bekommen, wenn sie mit ihrem privaten Pkw im Auftrag ihres Arbeitgebers des öffentlichen Dienstes unterwegs sind. Gegen diese Ungleichbehandlung ist jetzt ein Verfahren beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Sie ist unter dem Aktenzeichen 2 BvR 1008/11 anhängig.
Weiterlesen
Schlagwort: Beamte
Städter, Beamte und Akademiker lassen Auto öfter stehen
Das Marktforschungsinstitut GfK befragte im Auftrag der deutsche internet versicherung ag im Juli 705 Autofahrer zu ihrem Mobilitätsverhalten. Familien mit Kindern nutzen seltener alternative Verkehrsmittel. Arbeiter fahren meistens Auto.
Weiterlesen
Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer
Ob Lehrer, Verwaltungsbeamte, Polizei, Justiz, Vollzugsdienst oder Zoll: Wenn Beamte eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, sollten sie darauf achten, dass der Vertrag eine geeignete Dienstunfähigkeitsklausel beinhaltet. Auf dem deutschen Versicherungsmarkt tummeln sich zahlreiche Versicherer, die eine Absicherung bei Berufsunfähigkeit anbieten. Weniger als zehn Versicherer davon bieten aber eine Dienstunfähigkeitsklausel für Beamte an. Diese entscheidet im Ernstfall darüber, ob der Versicherer leisten muss oder die Zahlung verweigern kann.
Weiterlesen
Statistisches Bundesamt: Personalanstieg im öffentlichen Dienst
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anhand von Ergebnissen der Personalstandstatistik mitteilt, waren zum Stichtag 30. Juni 2009 rund 4,5 Millionen Beschäftigte im öffentlichen Dienst tätig. Das waren 42 500 Personen oder 0,9% mehr als noch ein Jahr zuvor. Damit ist das Personal im öffentlichen Dienst erstmalig seit 1991 wieder angestiegen. Der Anstieg geht jedoch zu großen Teilen auf eine Zunahme der befristeten Arbeitsverhältnisse zurück.
Weiterlesen
Beihilfe in der Krankenversicherung
Beamte bekommen von ihrem Dienstherrn zu ihren Bezügen eine Beihilfe zu den Krankheitskosten. Der Arbeitgeber beteiligt sich anders als bei Angestellten in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht an den Beiträgen sondern an den Kosten in der privaten Krankenversicherung. Die Beihilfe muss beantragt werden. Kosten, die über die Beihilfe hinausgehen, trägt der Versicherte selbst.
Bei der Höhe der Beamtenbeihilfe berücksichtigt werden auch der Ehegatte sowie die Kinder des Beamten zu unterschiedlichen Prozentsätzen, auch unterschiedlich nach Bundesland. Ebenfalls beihilfeberechtigt sind Richter und Berufssoldaten.
Beihilfetarif
Beamte, die von ihrem Dienstherren eine Beihilfe zur Krankenversicherung erhalten wollen, können dies nur, wenn sie einen speziellen Beihilfetarif in der privaten Krankenversicherung abschließen.
Beihilfeberechtigung
Wer beihilfeberechtigt ist, erhält von seinem Dienstherrn eine Beihilfe zu den Krankheitskosten in der privaten Krankenversicherung. Beihilfeberechtigt sind unter anderem Beamte, Richter und Berufssoldaten. Auch Familienangehörige und Witwen oder Witwer dieser Berechtigten erhalten die Beihilfe.
Beihilfebemessungssatz
Der Beihilfebemessungssatz ist der Prozentsatz der Beihilfe, den der Beamte von seinem Dienstherren zur privaten Krankenversicherung erhält. Der Bemessungssatz ist personen- und bundeslandabhängig.
Beamtenanwärter in der Krankenversicherung
Für Beamte in Ausbildung gibt es spezielle Tarife in der privaten Krankenversicherung.
Diese sind in der Regel günstiger als die Vollkostentarife für Beamte, bieten aber auch meist weniger Leistung. Ist die Ausbildung beendet, muss sich der Beamte im Vollkostentarif versichern.
Beamte in der Krankenversicherung
Beamte bekommen von ihrem Dienstherrn zu ihren Bezügen eine Beihilfe zu den Krankheitskosten. Der Arbeitgeber beteiligt sich anders als bei Angestellten in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht direkt an den Beiträgen sondern an den Kosten in der privaten Krankenversicherung. Die Beihilfe muss beantragt werden.
Bei der Höhe der Beamtenbeihilfe berücksichtigt werden auch der Ehegatte sowie die Kinder des Beamten. Ebenfalls beihilfeberechtigt sind Richter und Berufssoldaten.