Schlagwort: Beamte

Kilometerpauschale bei dienstlichen Fahrten bald 35 Cent pro Kilometer

Die gestiegenen Kfz-Kosten und Benzinpreisen sorgen für finanzielle Einbußen bei Autofahrern. Umso ärgerlicher ist es, dass viele Steuerzahler für dienstliche Fahrten mit dem privaten Pkw nur 0,30 Euro je gefahrenen Kilometer steuerfrei erstattet bekommen. Angestellte im öffentlichen Dienst fahren zum Teil besser, denn sie können bis zu 0,35 Euro steuerfrei erstattet bekommen, wenn sie mit ihrem privaten Pkw im Auftrag ihres Arbeitgebers des öffentlichen Dienstes unterwegs sind. Gegen diese Ungleichbehandlung ist jetzt ein Verfahren beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Sie ist unter dem Aktenzeichen 2 BvR 1008/11 anhängig.
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Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer

Ob Lehrer, Verwaltungsbeamte, Polizei, Justiz, Vollzugsdienst oder Zoll: Wenn Beamte eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, sollten sie darauf achten, dass der Vertrag eine geeignete Dienstunfähigkeitsklausel beinhaltet. Auf dem deutschen Versicherungsmarkt tummeln sich zahlreiche Versicherer, die eine Absicherung bei Berufsunfähigkeit anbieten. Weniger als zehn Versicherer davon bieten aber eine Dienstunfähigkeitsklausel für Beamte an. Diese entscheidet im Ernstfall darüber, ob der Versicherer leisten muss oder die Zahlung verweigern kann.
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Statistisches Bundesamt: Personalanstieg im öffentlichen Dienst

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anhand von Ergebnissen der Personalstandstatistik mitteilt, waren zum Stichtag 30. Juni 2009 rund 4,5 Millionen Beschäftigte im öffentlichen Dienst tätig. Das waren 42 500 Personen oder 0,9% mehr als noch ein Jahr zuvor. Damit ist das Personal im öffentlichen Dienst erstmalig seit 1991 wieder angestiegen. Der Anstieg geht jedoch zu großen Teilen auf eine Zunahme der befristeten Arbeitsverhältnisse zurück.
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Beihilfe in der Krankenversicherung

Beamte bekommen von ihrem Dienstherrn zu ihren Bezügen eine Beihilfe zu den Krankheitskosten. Der Arbeitgeber beteiligt sich anders als bei Angestellten in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht an den Beiträgen sondern an den Kosten in der privaten Krankenversicherung. Die Beihilfe muss beantragt werden. Kosten, die über die Beihilfe hinausgehen, trägt der Versicherte selbst.

Bei der Höhe der Beamtenbeihilfe berücksichtigt werden auch der Ehegatte sowie die Kinder des Beamten zu unterschiedlichen Prozentsätzen, auch unterschiedlich nach Bundesland. Ebenfalls beihilfeberechtigt sind Richter und Berufssoldaten.

Beamte in der Krankenversicherung

Beamte bekommen von ihrem Dienstherrn zu ihren Bezügen eine Beihilfe zu den Krankheitskosten. Der Arbeitgeber beteiligt sich anders als bei Angestellten in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht direkt an den Beiträgen sondern an den Kosten in der privaten Krankenversicherung. Die Beihilfe muss beantragt werden.

Bei der Höhe der Beamtenbeihilfe berücksichtigt werden auch der Ehegatte sowie die Kinder des Beamten. Ebenfalls beihilfeberechtigt sind Richter und Berufssoldaten.