Bei der abstrakten Verweisung hat der Versicherer das Recht, im Falle einer Berufsunfähigkeit die Rente zu verweigern. Die Begründung: Ein Kfz-Meister, der durch einen Unfall einen Arm verloren hat, könnte ja noch als Pförtner arbeiten. Ob man tatsächlich eine Anstellung findet, ist für den Versicherer unerheblich. Bei einer Verweisung ist es nur wichtig, dass in dem „Verweisungsberuf“ theoretisch gearbeitet werden könnte. Aus dem Grund sollte der Versicherer ausdrücklich auf dieses Recht verzichten.