Nein. Die bevorstehende Kurzarbeit muss mit dem Arbeitnehmer abgesprochen werden. Die Maßnahme bedarf der Zustimmung.
Ausnahmen sind jedoch: Der Arbeitnehmer muss Kurzarbeit auch gegen seinen Willen leisten, wenn dies in seinem Arbeitsvertrag oder in einem Tarifvertrag so vereinbart wurde. Auch wenn der Betriebsrat die Kurzarbeit gemeinsam mit der Firmenleitung abspricht, ist die Regelung verpflichtend. Trifft all dies nicht zu, kann der Arbeitnehmer die Kurzarbeit auch ablehnen.
Schlagwort: Chef
Sparda-Bank West: Jürgen Thurau wird neuer Chef
Bei der Sparda-Bank West steht ein Führungswechsel an: Ab Januar 2010 übernimmt Jürgen Thurau den Vorsitz des Vorstandes von Berthold Reinartz, der nach 45 Berufsjahren – davon acht als Chef der Sparda-Bank West in Düsseldorf – in den Ruhestand geht.
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Wann der Chef Kurzarbeit anordnen kann
Besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen. In wirtschaftlich schwierigen Zeiten kann zu diesen Maßnahmen die Anordnung von Kurzarbeit gehören. Droht keine unmittelbare Massenentlassung, gibt das Gesetz dem Arbeitgeber kein Recht, in wirtschaftlich schwierigen Zeiten von sich aus Kurzarbeit anzuordnen.
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