Schlagwort: Arbeitslose

Erwerbslosen Forum Deutschland: Elterngeld für Hartz IV-BezieherInnen abschaffen

Elterngeld in Höhe von 300 Euro pro Monat soll nach einem Beschluss der Bundesregierung für BezieherInnen von Hartz IV in Zukunft nicht mehr anrechnungsfrei sein, sondern als Einkommen angerechnet werden. Begründung ist, dass Eltern von Säuglingen Arbeitsanreize brauchen. Das Institut für Innovative Politik (IP) begrüßt diesen Vorstoß der christlich-liberalen Bundesregierung.
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Sozialverband: Versicherungsansprüche nicht ins Leere laufen lassen

Zur Rücknahme der geplanten Senkung der Beitragssätze zur Rentenversicherung und deren Folgen erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer: Indem die Bundesregierung sich von ihrem Vorhaben distanziert, den Beitragssatz zur Rentenversicherung bis 2014 um 0,1 Prozentpunkte auf 19,8 Prozent zu senken, gibt sie einmal mehr die Last des Kürzungspaketes an die Beitragszahler weiter.
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Wie stelle ich bei Kurzarbeit einen Antrag auf Hartz IV?

Den Antrag auf ALG II sollte man möglichst schnell nach Eintritt des Bedarfs – beispielsweise Ende des Bezugs von Arbeitslosengeld oder beim Sinken des Einkommens wegen Kurzarbeit – stellen. Gezahlt wird erst ab Antragstellung, d.h. für alle Werktage, die vor dem Antrag liegen, gibt es keine Leistung.
Um jedoch einem Verlust vorzubeugen, kann man den Antrag auch erst formlos schriftlich, persönlich oder telefonisch stellen. Die erforderlichen Antragsunterlagen sind dann nachzureichen. Die Stelle, in der Sie ihren Antrag abgeben können, finden Sie über die Seite der Agentur für Arbeit. Dort finden Sie auch den Antrag unter der Rubrik
„Formulare für Bürgerinnen & Bürger > Arbeitslosengeld II“

Der Antrag gilt automatisch auch für Ihren Partner und weitere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft unter 25 Jahren. Alle im Haushalt lebenden Personen, die das 25. Lebensjahr vollendet haben (außer dem Partner), müssen einen eigenen Antrag stellen.

Wann kann ich während der Kurzarbeit ALG II beantragen?

Einen Antrag auf ALG II können Sie jederzeit stellen, wenn Sie weniger zum Leben haben, als den ALG II Regelsatz. Dann haben Sie prinzipiell einen Anspruch auf Leistungen nach Hartz IV. Allerdings werden die Einkommen und auch das Vermögen aller Haushaltsangehörigen zusammengerechnet, um einen Bedarf festzustellen.
ALG II können Sie nicht nur als Arbeitsloser ohne Leistungsbezug beantragen, sondern auch, wenn Sie (wenig) Arbeitslosengeld beziehen oder für ein geringes Gehalt – auch während der Kurzarbeit – arbeiten.
In jedem Fall sollten Sie einen Antrag stellen, wenn Sie in einem Hartz IV-Rechner ermitteln, dass Sie einen Anspruch haben. Dieses Ergebnis ist zwar keine Garantie auf tatsächliche Zahlung der Leistung, gibt Ihnen aber einen guten Anhaltspunkt, Ihren Anspruch realistisch einzuschätzen.
Einen Hartz IV Rechner finden Sie zum Beispiel hier.

Was muss ich tun, wenn ich eine neue Stelle gefunden habe?

Wer aus der Arbeitslosigkeit heraus eine neue Stelle annimmt, muss dies unverzüglich seiner Arbeitsagentur mitteilen. Es reicht nicht aus, wenn der neue Arbeitgeber die Krankenkasse über die Arbeitsaufnahme unterrichtet. Dies muss der Arbeitslose immer selbst melden.
Hierzu erhält er vorher von der Arbeitsagentur das Formular für die „Veränderungsmitteilung“, in dem er genau eintragen kann, wann die Arbeit beim neuen Arbeitgeber beginnt und wie viel Wochenstunden diese Tätigkeit umfasst.

Wie sollte ich das Arbeitsamt bei der Jobsuche unterstützen?

Vom Arbeitslosen wird erwartet, dass er die Bemühungen der Arbeitsagentur bestmöglich unterstützt. Hierzu muss er die nötigen Eigenbemühungen zeigen, selbst eine Arbeit zu finden und auch für die Arbeitsagentur verfügbar sein:
Solange man Arbeitslosengeld bezieht, muss man sich aktiv bemühen, wieder eine neue Arbeitsstelle zu bekommen. Der Arbeitsvermittler soll hierbei beraten und unterstützen. Der Arbeitslose hat alle Möglichkeiten zur beruflichen Eingliederung zu nutzen.
Zu den Eigenbemühungen gehört auch, dass Sie schriftliche Bewerbungen schreiben und sich über Stellenangebote in Zeitungen, im Internet beispielsweise auf dem Serviceportal arbeitsagentur.de informieren. Gut ist, wenn man sich Notizen über seine Eigenbemühungen macht. Will die Arbeitsagentur einen genauen Nachweis, erhalten Sie hierzu eine schriftliche Aufforderung. Auch die Vermittlungsbemühungen von Dritten (Vermittlungsgutschein) muss man als Arbeitsloser unterstützen. Generell gilt: Wer keine Eigenbemühungen leistet, hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Kann ich mein Arbeitslosengeld durch andere Leistungen aufstocken?

Wer nur Anspruch auf ein geringes Arbeitslosengeld hat, weil er in der vorhergehenden Beschäftigung nur ein niedriges Gehalt bezogen hat, hat möglicherweise einen Anspruch auf Leistungen nach Hartz IV – auf Arbeitslosengeld II. Der Träger für Grundsicherung der Arbeitsagentur (ARGE oder kommunaler Träger) wird prüfen, ob Sie einen zusätzlichen Anspruch auf ALG II zur Grundsicherung haben.

Ob Sie einen Anspruch auf ALG II haben, können Sie auch mit diesem Hartz IV Rechner im Voraus ermitteln. Das Ergebnis des Rechners kann allerdings nur ein Orientierungswert sein. Den genauen Anspruch ermittelt die Behörde.

Wie wird das Arbeitslosengeld berechnet?

Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich nach dem Gehalt der letzten zwölf Monate vor der Arbeitslosigkeit. Hat der Arbeitslose im vergangenen Jahr nicht mindestens 150 Tage (Bemessungszeitraum) sozialversicherungspflichtig gearbeitet, wird der so genannte Bemessungsrahmen auf zwei Jahre ausgedehnt. Kommen auch in diesem Zeitraum keine 150 Tage mit versicherungspflichtiger Tätigkeit zusammen, nimmt man ein fiktives Gehalt als Berechnungsgrundlage.
Ansonsten wird aus dem Verdienst des letzten Jahres ein täglicher Durchschnittswert ermittelt. Hierzu wird das Gesamtbrutto im Bemessungszeitraum durch die Zahl der Tage geteilt. Hat also jemand das komplette vergangene Jahr gearbeitet, wird die Summe seiner zwölf Monatsgehälter durch 365 geteilt. So ergibt sich das tägliche Bemessungsentgelt.
Zur weiteren Berechnung werden vom täglichen Bruttoentgelt anteilig die Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag und die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Hat der Arbeitslose mindestens ein Kind, stehen ihm 67 Prozent vom errechneten Betrag zu, ansonsten 60 Prozent. Multipliziert man diesen täglichen Anspruch auf ALG I mit 30 Tagen, ergibt sich das monatliche Arbeitslosengeld.
Wichtig: Auch Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Boni werden zur Berechnung hinzugezogen.
Über unseren Arbeitslosengeld-Rechner können Sie schon im Voraus berechnen, wie hoch Ihr Arbeitslosengeld möglicherweise ausfällt. Den tatsächlichen Anspruch erfahren Sie jedoch nur von der Arbeitsagentur.

Welche Fristen gelten beim Antrag auf Arbeitslosengeld?

Wer von einer bevorstehenden Arbeitslosigkeit erfährt oder einen zeitlich befristeten Arbeitsvertrag hat, ist verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dem Termin persönlich arbeitslos zu melden. Wer erst später von seiner Arbeitslosigkeit erfährt, muss innerhalb von drei Tagen eine Agentur für Arbeit aufsuchen.

Bekomme ich bei Kündigung nach Kurzarbeit weniger Arbeitslosengeld?

Nein. Wenn es in der Kurzarbeit nicht zu vermeiden ist, dass der Arbeitnehmer eine Kündigung erhält, hat die gekürzte Arbeitszeit keine Auswirkungen auf die Höhe des Arbeitslosengeldes. Denn der Anspruch auf Arbeitslosengeld wird nicht mit dem gekürzten Gehalt als Grundlage berechnet, sondern ausgehend vom vertraglich festgelegten Verdienst vor der Kurzarbeit. Gleichzeitig erlischt der Anspruch des Arbeitnehmers auf Kurzarbeitergeld. Denn eine wichtige Voraussetzung ist nicht mehr gegeben: Der Arbeitsausfall ist nicht mehr vorübergehend.