Als Student auf die richtigen Versicherungen achten

Im Oktober beginnen an den Universitäten wieder die Wintersemester. Das Studentenleben bringt für die Erstsemester zwar viele neue Erfahrungen mit sich, aber neben Freiheit und Unabhängigkeit muss auch der Versicherungsschutz für die „wilden Jahre“ bedacht werden. Manches ist Pflicht, anderes Kür.

Damit die Studierenden auch hier auf der sicheren Seite sind, klären die ARAG Experten über die Versicherungspflicht bei den „Studis“ auf.

Sicher über die Familie

Zunächst einmal gilt: Krankenversicherung und private Haftpflichtversicherung sind unerlässlich. Je nach Ausgangslage können sich die Studierenden auf unterschiedliche Weise versichern. Unter 25 Jahren können Studenten noch über ihre Eltern krankenversichert werden. Ob es sich dabei um eine private, oder eine gesetzliche Krankenversicherung handelt, ist erst einmal egal. Hauptsache, der Studierende ist abgesichert. Möchte man zunächst weiterhin über die Eltern privat versichert sein, ist zu Beginn des Studiums ein Nachweis über die Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht zu erbringen. Doch Vorsicht: einmal von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit, bleibt man es das gesamte Studium über! Zusätzlich kann von Beginn des Studiums an in die studentische Pflichtversicherung eingetreten werden.

Im Alleingang versichert

Sobald allerdings der Student 25 Jahre alt wird oder zu viel verdient, greift eine Absicherung über die Eltern nicht mehr. Dann muss er entweder Mitglied in der studentischen Pflichtversicherung, deren Beiträg derzeit bei circa 75 Euro im Monat liegen, werden, oder er kann eine private Krankenversicherung in Anspruch nehmen. Hier sind die Beiträge aber oftmals deutlich höher, als dies bei einer gesetzlichen Kasse der Fall ist. Mit der Beendigung des 14.Fachsemesters oder ab dem 30.Geburtstag treten wieder neue Regelungen in Kraft – die studentische Pflichtversicherung kommt dann nämlich nicht mehr in Frage.

Unverzichtbar: Privathaftpflicht

Mit der privaten Haftplichtversicherung sieht es ähnlich aus: während des Studiums ist man beitragsfrei über seine Eltern mitversichert, vorausgesetzt, man ist noch nicht verheiratet. Ein eigener Vertrag muss allerdings abgeschlossen werden, wenn der Student schon vor dem Studium berufstätig war oder eben schon verheiratet ist.

Neben den verpflichtenden Versicherungen kann es für Studenten auch durchaus sinnvoll sein, eine weitere Versicherung abzuschließen. Hier bietet sich zum Beispiel eine Auslandsreise-Krankenversicherung oder eine Hausratversicherung an. Gerade als Student ist man schließlich häufig im Ausland unterwegs oder lässt den einen oder anderen Teller in der WG-Küche fallen – der passende Versicherungsschutz kann sich mehr als bezahlt machen.

Pressemitteilung der ARAG

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