Schlagwort: Fahrzeugschein

Gut zu wissen: Infos zum ersten eigenen Auto

Auch wenn sie häufig jeden Euro zweimal umdrehen müssen, um sich ihr erstes eigenes Auto leisten zu können, sollten gerade junge Fahranfänger nicht am falschen Ende sparen. „Der Kaufpreis ist nur ein Kriterium von vielen, das es bei der Entscheidung für oder gegen einen fahrbaren Untersatz zu bedenken gilt“, warnen die erfahrenen ERGO-Experten.
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Kfz-Zulassung ab März mit elektronischer Doppelkarte möglich

Wer bislang ein Auto an- oder ummelden wollte, brauchte zum Nachweis des Haftpflichtversicherungsschutzes eine Versicherungsbestätigung, die sogenannte Doppelkarte. Das alte Dokument aus Papier wird ab 1. März 2008 durch ein elektronisches Verfahren, die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), ersetzt.
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Umweltplaketten: Jetzt aber ran!

StraßenverkehrIn drei deutschen Städten ist das Leben seit Jahresbeginn ein Stück bunter. Denn in Berlin, Hannover und Köln dürfen Fahrer von Pkw und Lkw nicht mehr ohne farbige Emissionsplakette in die neue Umweltzone. Zunächst gelten jedoch Schonfristen, danach wird abkassiert und gepunktet. Für die Berliner wird es als erstes ernst.

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Welche Daten brauche ich für den Versicherungsvergleich?

Wenn Sie auf der Suche nach einer neuen Versicherung sind, nutzen Sie am besten unseren Versicherungsvergleich. Am einfachsten wird es, wenn Sie Ihren Fahrzeugschein zur Hand haben. Darin finden Sie alle Daten, die sie brauchen. Doch auch ohne Fahrzeugschein können Sie eine günstige Versicherung finden. Wenn Sie Hersteller, Modell und die ungefähre Leistung in PS oder KW kennen, können Sie das Fahrzeug auch aus einem Verzeichnis suchen.

Nun müssen Sie nur noch verschiedene Angaben zu Ihrer Person und dem zu versichernden Kraftfahrzeug machen. Sie sollten alle Fragen wahrheitsgemäß und so genau wie möglich beantworten, so dass wir alle Rabattmöglichkeiten der verschiedenen Versicherungsanbieter berücksichtigen können. Nur so kann der für Sie günstigste Tarif ermittelt werden.

Am Ende des Vergleichs haben Sie die Möglichkeit, sich von den Versicherern Angebote zuschicken zu lassen. Wenn Sie sich sofort für einen Anbieter entscheiden, können Sie ihren Vertrag auch direkt online abschließen.

Was tun beim Diebstahl?

Bei einem Diebstahl eines Fahrzeugs ist die (Teil)-Kaskoversicherung zuständig. Trotzdem ist natürlich zuerst die Polizei zu verständigen, denken Sie dabei an den Fahrzeugschein. Erst mit dem Diebstahlprotokoll der Polizei können Sie sich für die Regulierung des Schadens an Ihre Versicherung wenden.

Legen Sie Ihrer Versicherung folgende Papiere vor: Kfz-Brief, Diebstahlanzeige der Polizei, alle vorhandenen Fahrzeugschlüssel, die Abmeldebescheinigung des Fahrzeuges.
Wenn mit dem Wagen auch Kontokarten, Handy oder ähnliches weg sind, denken Sie daran diese zu sperren.

Taucht das Fahrzeug innerhalb einen Monats nach Eingang der Schadenanzeige wieder auf, muss der Versicherungsnehmer es zurücknehmen. Nach Ablauf dieser Frist wird das gestohlene Auto Eigentum der Versicherung. Sie kann dann auch bestimmen, was mit dem Fahrzeug weiter passiert. So kann die Kfz-Versicherung das Auto an den ursprünglichen Besitzer zurückgeben, so er es denn noch will, sie kann das Auto verkaufen oder auch versteigern.

Fahrzeugschein

Der Fahrzeugschein bestätigt, dass das Fahrzeug eine Betriebserlaubnis besitzt. Nach Zuteilung des amtlichen Kennzeichens wird durch die Zulassungsbehörde der Fahrzeugschein ausgestellt und ausgehändigt. Inhaltlich stellt der Fahrzeugschein im wesentlichen eine Abschrift des Fahrzeugbriefs dar. Der Fahrzeughalter ist verpflichtet, den Fahrzeugschein bei Nutzung des Kfzs bei sich zu tragen und autorisierten Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.