Autoversicherung Lexikon 15. Oktober 2009 von Ursula Narr Pflichtversicherung Im Pflichtversicherungsgesetz ist geregelt, dass jeder Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland für sich, den Fahrer und den Eigentümer des Fahrzeugs eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließt.