Schlagwort: Fahrzeugbrief

Gut zu wissen: Infos zum ersten eigenen Auto

Auch wenn sie häufig jeden Euro zweimal umdrehen müssen, um sich ihr erstes eigenes Auto leisten zu können, sollten gerade junge Fahranfänger nicht am falschen Ende sparen. „Der Kaufpreis ist nur ein Kriterium von vielen, das es bei der Entscheidung für oder gegen einen fahrbaren Untersatz zu bedenken gilt“, warnen die erfahrenen ERGO-Experten.
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Elektronische Versicherungsbestätigung – Schluss mit stundenlangen Warteschlangen

Ab 1. März ist es soweit: Wer sein neues Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anmelden möchte, muss keine „Doppelkarte“ aus Papier mehr vorlegen. Ein siebenstelliger Code genügt, die so genannte elektronische Versicherungsbestätigung (eVB).
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Fahrzeugbrief

Jeder serienmäßig produzierte Fahrzeugtyp bekommt vom Fahrzeughersteller einen Fahrzeugbrief ausgestellt. In dieses Formular trägt der Fahrzeughersteller alle relevanten technischen Angaben über das Fahrzeug ein und bestätigt sie. Alle weiteren Veränderungen, die am Wagen vorgenommen werden, müssen von autorisierter Stelle (z. B. DEKRA, TÜV) abgenommen und ggf. nachgetragen werden.

Im Regelfall ist der Eigentümer des Kraftfahrzeuges derjenige, auf den das Fahrzeug zugelassen wurde und der im Fahrzeugbrief eingetragen ist. Darüber hinaus gibt der Fahrzeugbrief zu erkennen, wie viele Vorbesitzer das Fahrzeug bereits hatte.

Bei Nutzung des Fahrzeugs reicht es aus, wenn der Fahrzeugschein mitgeführt wird, da er im wesentlichen eine Abschrift des Fahrzeugbriefs darstellt.