Schlagwort: Verbraucherzentrale

Vorsorge selbstbestimmt – Ratgeber der Verbraucherzentralen

Die richtige Vorsorge ist keine Frage des Alters, sondern wichtig in jeder Lebensphase. Unfall, Krankheit oder Hinfälligkeit im Alter können jeden treffen und komplett der Möglichkeit berauben, noch eigene Entscheidungen zu treffen.
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Abzocke per Telefon: Neuer Name – alte Masche

Man kann es ja mal versuchen, vielleicht merkt es ja keiner: So dachte wohl die Firma Kaver Plus s.r.o., vormals Czech media, dann Roxborough Management Inc., die unter neuem Namen wiederholt unschuldige Bürger mit dreisten Forderungen für angeblichen „kostenpflichtigen Telefonsex“ überzieht. Bis zu 125,00 Euro sollen bar per Einschreiben oder per
SEPA-Überweisung an die altbekannte Adresse, Postfach 1107 in 36094 Petersberg, erfolgen. Wer nicht binnen acht Tagen nach Rechnungserhalt zahlt, muss mit weiteren Maßnahmen rechnen. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen rät, sich nicht von solchen Drohungen einschüchtern zu lassen und vor allem: Nicht zahlen!
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Anhaltende Abzocke bei Dispozinsen – Verbraucherzentrale geht gegen Zinsanpassungsklauseln vor

Die Abzocke bei den Dispozinsen nimmt kein Ende. Dies belegt die heute veröffentlichte Neuauflage der Erhebung der Stiftung Warentest zur Höhe der Dispozinsen. Demnach beläuft sich der durchschnittliche Überziehungszins noch immer auf elf Prozent, die Spitzen liegen bei 15 Prozent. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) ist die Zinspolitik der Banken unverschämt. Zudem ärgert er sich über Zinsanpassungsklauseln, in denen sich die Institute etwa das Recht vorbehalten, die Zinsen nach „billigem Ermessen“ anzupassen. Zehn Institute hat der vzbv jetzt wegen verbraucherunfreundlicher Klauseln abgemahnt.
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Verbraucherzentrale: Beratungsprotokoll oft nur Absicherung für Banken

Kein Verkaufsgespräch über Wertpapiere in Banken ohne Beratungsprotokoll – diese gesetzliche Regelung gilt seit Beginn des Jahres 2010. Doch was die Verbraucher schützen soll, hat sich in der Praxis als anfällig für Missbrauch erwiesen.
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Urteil zu Bahnverspätungen und verpasstem Anschlussflug bei Rail & Fly Tickets

Mit Urteil vom 28.10.2010 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (Az. Xa  ZR 46/10), dass ein Reiseveranstalter, der eine Reise mit einem „Rail & Fly-Ticket“ anbietet, für die Zusatzkosten eines verpassten Fluges aufkommen, wenn der Grund für die verspätete Ankunft am Flughafen eine Bahnverspätung ist .
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