Schlagwort: Beratungsprotokoll

Cortal Consors: Neues Vergütungsmodell für Berater

Die auf Vermögensaufbau und Online-Brokerage spezialisierte Direktbank führt ab sofort ein neues Vergütungsmodell für ihre Berater ein. Demnach ist der variable Anteil der Vergütung nicht mehr an Provisionszahlungen gekoppelt. In diesem in der Bankenbranche nach wie vor gängigen Modell erhalten Berater einen Teil der Vertriebsprovision, die vom Produktanbieter – beispielsweise einer Fondsgesellschaft – an die Banken fließen.

Volumen und Qualität zählen
Diesen potenziellen Interessenkonflikt schaltet Cortal Consors nun ab. „Mit dem neuen Vergütungsmodell folgen wir einem öfter geäußerten Kundenwunsch und gehen somit noch stärker auf die Bedürfnisse unserer Kunden ein. Wir freuen uns, dass wir durch diese Maßnahme dazu beitragen, den langfristigen Vermögensaufbau unserer Kunden noch fairer, transparenter und produktneutraler gestalten zu können“, erklärt Kai Friedrich, Deputy CEO bei Cortal Consors.

Dies bedeutet nicht, dass Berater in der Vergangenheit aufgefordert wurden, hochmargige Produkte zu verkaufen. Im Gegenteil: „Die Berater hatten und haben stets den Anspruch, Anlegern die auf ihre Bedürfnisse besten Produkte zu empfehlen“, so Friedrich. Ohnehin wurde der variable Anteil der Vergütung, der durchschnittlich 15 Prozent beträgt, nur zu rund einem Drittel von Provisionen bestimmt. Der überwiegende Anteil entfiel auch in der Vergangenheit schon auf qualitative Kriterien.

Ab sofort zählen aber nur noch die Qualität und das Anlagevolumen, wenn es um den variablen Anteil der Vergütung geht.

Bei der Qualitätskontrolle wird dabei unter anderem geprüft, ob die Beratung anhand der von der MiFID und des Wertpapierhandelsgesetzes vorgeschriebenen Qualitätsmerkmale richtig ausgeführt und der Kunde beispielsweise nicht gedrängt wurde, ein margenhöheres Produkt zu kaufen. Außerdem wird die korrekte Dokumentation im Beratungsprotokoll überprüft. Ein besonderes Augenmerk wird hierbei darauf gelegt, dass die empfohlenen Produkte zu den Anlagezielen des Kunden passen.

Erfolg der Kunden im Fokus
Entscheidend für den volumenabhängigen Teil der Vergütung ist die Höhe der Anlagen, die ein Kunde bei Cortal Consors hält. Eine klassische Win-Win-Situation, denn steigt das Anlagevermögen des Kunden aufgrund guter Empfehlungen, profitieren beide Seite davon. So macht es ab sofort für den Berater auch keinen Unterschied mehr, ob er beispielsweise einen aktiv gemanagten Fonds mit Ausgabegebühr oder einen passiven ETF empfiehlt – die Vergütung der Berater ist absolut entkoppelt von eventuell anfallenden Provisionen.

Bei Versicherungen, die in der Altersvorsorgeberatung vermittelt werden können, ist ebenfalls nur noch das Volumen eines abgeschlossenen Vertrags entscheidend und nicht eine etwaige Abschlussprovision. Gerade im Versicherungsbereich werden oft hohe Abschlussprovisionen an die Berater gezahlt. Cortal Consors trennt also auch hier die Bezahlung der Berater von den Provisionen.

„Wir sind uns sicher, jetzt für jeden Kunden das passende Modell anbieten zu können“, so Klaus Beck, Leiter des Privatkundengeschäfts bei Cortal Consors.. „Mit der Honorarberatung haben wir eine interessante Variante für aktive Kunden, die ihre Depots häufiger umschichten und Ausgabegebühren sparen und Bestandsprovisionen zurückerstattet haben möchten. Weniger aktive Kunden bevorzugen häufig noch die klassische Provisionsberatung, weil sie die Beratung weniger oft in Anspruch nehmen und ihr Depot seltener umschichten. Beide Kundengruppen können sich jetzt aber sicher sein, dass ihr Berater keinen Interessenkonflikten mehr ausgesetzt ist.“

Die gute Qualität der Beratung bei Cortal Consors bestätigen auch die Tester von Service Value. Sie nahmen die Beratung von 13 Banken unter die Lupe und befragten Kunden, die sich in den vergangenen drei Jahren zur Altersvorsorge beraten ließen. Cortal Consors erhielt in diesem Test die höchste Punktzahl aller untersuchten Banken und die Höchstwertung von fünf Sternen.

Pressemitteilung von Cortal Consors

Verbraucherzentrale: Beratungsprotokoll oft nur Absicherung für Banken

Kein Verkaufsgespräch über Wertpapiere in Banken ohne Beratungsprotokoll – diese gesetzliche Regelung gilt seit Beginn des Jahres 2010. Doch was die Verbraucher schützen soll, hat sich in der Praxis als anfällig für Missbrauch erwiesen.
Weiterlesen »

Studie: Deutsche Banken beraten an den Wünschen der Kunden vorbei

Die Banken in Deutschland zeigen aus Kundensicht Qualitätsmängel in der Beratung und betreuen an den Wünschen ganzer Zielgruppen vorbei. Insbesondere die attraktive Gruppe der erfolgs- und karriereorientierten Kunden ist mit der Beratungskompetenz der großen Banken überdurchschnittlich häufig unzufrieden. Die Commerzbank deckt die Anforderung ihrer Kunden an eine detaillierte und ausführliche Beratung am besten ab, gefolgt von SEB und Deutsche Bank.
Weiterlesen »

Umfrage: Deutsche fordern Berufsverbot für schlechte Bankberater

Die große Mehrheit der Deutschen begrüßt die Idee, Bankberater bei nachgewiesen fehlerhafter Beratung mit einem Berufsverbot zu belegen. 81 Prozent der Bürgerinnen und Bürger sind der Meinung, dass die zurzeit geprüfte Gesetzesinitiative, zumindest ein zeitweises Verbot der Beratertätigkeit einzuführen, angezeigt wäre. Dies ergibt eine repräsentative Umfrage der Kommunikationsagentur Faktenkontor und des Marktforschers Toluna unter 1.000 Bundesbürgern, die Handelsblatt FinanceToday exklusiv vorliegt.
Weiterlesen »

Bankberatung: Kunden weiter unzufrieden

82 Prozent der Deutschen sind nach der Finanzkrise weiterhin verunsichert: 61 Prozent der Bundesbürger stellen keine Verbesserung der Qualität in der Beratung fest. 62 Prozent sind der Meinung, dass sie in den Beratungsgesprächen nicht häufiger als zuvor unaufgefordert auf potenzielle Risiken hingewiesen werden oder sich das Informationsangebot verbessert hätte.
Weiterlesen »

Donner und Reuschel: Beratungsprotokoll lähmt Wertpapiergeschäft

Provisionsorientiertem Produktverkauf bei Banken wird seit dem 1.1.2010 mit dem sogenannten „Beratungsprotokoll“ entgegengewirkt. Einige wenige Privatbanken, wie auch Donner & Reuschel, setzen von jeher auf eine produktneutrale bedarfsorientierte Beratung ihrer Kunden. Wer es allerdings gewohnt ist, Börsenaufträge schnell und unkompliziert per Telefon abzuwickeln, wird nun gebremst: Die Bank darf nur nach Unterschrift des Kunden reagieren.
Weiterlesen »

DZ Bank: Neues Beratungsprotokoll kommt bei Privatanlegern gut an

Das seit Jahresanfang vorgeschriebene Beratungsprotokoll bei Beratungsgesprächen in Banken stößt bei Privatanlegern auf Zustimmung. Rund drei Viertel halten die neue Vorschrift für sinnvoll. Das sind die Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage von Privatanlegern, die TNS Infratest im Auftrag der DZ BANK Anfang Februar durchgeführt hat. Danach hatte jeder zehnte Anleger bereits ein Beratungsgespräch mit Beratungsprotokoll geführt. Die Resonanz darauf fiel positiv aus.
Weiterlesen »