Schlagwort: verbraucherzentrale nrw

Neue Sicherheitsverfahren beim Online-Banking

Viele Geldinstitute stellen derzeit ihr Online-Banking um. Nach und nach müssen sich Kunden dabei von Listen mit mehrstelligen Zahlencodes, dem so genannten TAN/iTAN (Transaktionsnummer)-Verfahren verabschieden. „Das TAN/iTAN-Verfahren gilt wegen zahlreicher Angriffe aus dem Internet als unsicher“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Stattdessen haben es Kunden künftig mit Chip-TAN und M-TAN zu tun. Dabei kommt statt der Zahlenliste ein Handy oder TAN-Generator zum Einsatz. Die Verbraucherzentrale NRW erklärt die Grundzüge sowie die Vor- und Nachteile beim neuen Online-Banking:
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Verbraucherzentrale: Beratungsprotokoll oft nur Absicherung für Banken

Kein Verkaufsgespräch über Wertpapiere in Banken ohne Beratungsprotokoll – diese gesetzliche Regelung gilt seit Beginn des Jahres 2010. Doch was die Verbraucher schützen soll, hat sich in der Praxis als anfällig für Missbrauch erwiesen.
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P-Konto: Finanzausstattung bescheinigender Stellen mangelhaft

Dank P-Konto können Schuldner ab 1. Juli 2010 automatisch über ihr Guthaben bis zu einem gesetzlich definierten Grundfreibetrag verfügen. Während die Freigabe des Girokontos bislang meist gerichtlich durch­gesetzt werden musste, bietet das neue Pfändungsschutzkonto jetzt eine 985,15 Euro-Schutzzone vor dem Zugriff der Gläubiger. Die Verbraucher­zentrale NRW warnt jedoch, die mit dem Gesetz unter anderem beab­sichtigte Entlastung der Gerichte nun auf dem Rücken der Schuldner aus­zutragen:
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Mit fettem Doppelbonus in üble Zinsfalle gelockt

Was viele Kunden noch nicht wissen: Mit einer drakonischen und rechtlich fragwürdigen Zinssenkung hat die Targobank ihre Sparbuch-Kunden in eine üble Zinsfalle gelockt. Vor allem betuchte Anleger müssen mit einem Zinsschock rechnen. Die Aktion zeigt nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW, dass selbst ein so einfaches und beliebtes Finanzprodukt wie ein Sparbuch durchaus Fallen enthalten kann.
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Telefonwerbung: Verbraucherzentrale NRW sammelt Beschwerden

Die derzeitige Rechtslage kann nichts gegen die „Landplage“ des 20. Jahrhunderts ausrichten: Ungebrochen beschweren sich Ratsuchende täglich bei der Verbraucherzentrale NRW über belästigende Telefonwerbung. Obwohl strikt verboten, wenn der Angerufene vorher nicht ausdrücklich eingewilligt hat, ist sie für viele Firmen nach wie vor Türöffner für den Vertrieb von Telefonverträgen, Glücksspielen, Versicherungen, Geldanlagen oder Reisen.

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Verbraucherzentrale NRW: Nachbesserung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie

Kreditinstitute müssen künftig die Kosten für Restschuldversiche­rungen bei der Berechnung des Effektivzinssatzes berücksichtigen. So sieht es die neue EU-Verbraucherkreditrichtlinie vor. „Diese Vorgabe erweist sich in der Praxis als Papiertiger“, fordert Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, schnelle Nachbesserungen: „Wirkungsvoller Verbraucherschutz wäre die Maßgabe, dass Verbrauchern ein Darlehen sowohl mit als auch ohne Rest­schuldversicherung angeboten werden muss.“ Statt Kredit und Restschuld­versicherung in der Regel im Paket zu verkaufen, sieht der NRW-Verbraucher­zentralenvorstand Banken und Sparkassen in der Pflicht, ihren Kunden jeweils die Angebotsalternative zu unterbreiten, damit sie überlegen und entscheiden können, ob der Risikoschutz überhaupt benötigt wird.

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