Telefonwerbung: Verbraucherzentrale NRW sammelt Beschwerden

Die derzeitige Rechtslage kann nichts gegen die „Landplage“ des 20. Jahrhunderts ausrichten: Ungebrochen beschweren sich Ratsuchende täglich bei der Verbraucherzentrale NRW über belästigende Telefonwerbung. Obwohl strikt verboten, wenn der Angerufene vorher nicht ausdrücklich eingewilligt hat, ist sie für viele Firmen nach wie vor Türöffner für den Vertrieb von Telefonverträgen, Glücksspielen, Versicherungen, Geldanlagen oder Reisen.

Das 2009 erlassene Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung erweist sich offenbar als zu stumpfes Schwert. Um der Forderung nach gesetzlichen Nachbesserungen – etwa am Telefon abgeschlossene Verträge schriftlich bestätigen zu lassen – Nachdruck zu verschaffen, sammelt die Verbraucherzentrale NRW weiterhin Beschwerden.

Indem man die unerlaubten Anrufe dokumentiert und seiner Verbraucherzentrale meldet, kann jeder beim Kampf gegen die telefonische Belästigung mithelfen. Online ist dies zum Beispiel möglich über das Beschwerdeformular unter „www.vz-nrw.de/telefonwerbung“. Außerdem gibt es in den örtlichen Beratungstellen der Verbraucherzentrale NRW vorgedruckte Postkarten, auf denen die Eckdaten des unerlaubten Anrufs eingetragen werden können. Falls Verbraucher einverstanden sind, werden die eingehenden Beschwerden auch dazu genutzt, gegen die Unternehmen juristisch vorzugehen.

Pressemitteilung der VZ NRW

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