Schlagwort: Verbraucherkreditrichtlinie

Verbraucherzentrale NRW: Nachbesserung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie

Kreditinstitute müssen künftig die Kosten für Restschuldversiche­rungen bei der Berechnung des Effektivzinssatzes berücksichtigen. So sieht es die neue EU-Verbraucherkreditrichtlinie vor. „Diese Vorgabe erweist sich in der Praxis als Papiertiger“, fordert Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, schnelle Nachbesserungen: „Wirkungsvoller Verbraucherschutz wäre die Maßgabe, dass Verbrauchern ein Darlehen sowohl mit als auch ohne Rest­schuldversicherung angeboten werden muss.“ Statt Kredit und Restschuld­versicherung in der Regel im Paket zu verkaufen, sieht der NRW-Verbraucher­zentralenvorstand Banken und Sparkassen in der Pflicht, ihren Kunden jeweils die Angebotsalternative zu unterbreiten, damit sie überlegen und entscheiden können, ob der Risikoschutz überhaupt benötigt wird.

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