Kreditinstitute müssen künftig die Kosten für Restschuldversicherungen bei der Berechnung des Effektivzinssatzes berücksichtigen. So sieht es die neue EU-Verbraucherkreditrichtlinie vor. „Diese Vorgabe erweist sich in der Praxis als Papiertiger“, fordert Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, schnelle Nachbesserungen: „Wirkungsvoller Verbraucherschutz wäre die MaÃgabe, dass Verbrauchern ein Darlehen sowohl mit als auch ohne Restschuldversicherung angeboten werden muss.“ Statt Kredit und Restschuldversicherung in der Regel im Paket zu verkaufen, sieht der NRW-Verbraucherzentralenvorstand Banken und Sparkassen in der Pflicht, ihren Kunden jeweils die Angebotsalternative zu unterbreiten, damit sie überlegen und entscheiden können, ob der Risikoschutz überhaupt benötigt wird.
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