Nun wird es ernst, rückwirkend für das erste Quartal 2011 verlangt die erste Krankenkasse einen Zusatzbeitrag in Höhe von 15 Euro pro Monat. Auch andere Krankenkassen werden wohl nachziehen.
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Schlagwort: Beitragssatz
Kfz-Versicherung: Wechseltermin nicht verschlafen
Es gibt wenige Möglichkeiten, mit kleinem Aufwand viel Geld zu sparen. Eine davon bietet sich jährlich den Autobesitzern. Lediglich die Kündigung des alten und die Auswahl eines günstigeren Versicherungsvertrages sind dafür nötig.
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BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER startet 2011 ohne Zusatzbeitrag
Eine gute Nachricht für alle gesetzlich Versicherten: Die größte ostwestfälische Betriebskrankenkasse, die BKK GILDEMEISTER SEIDENSTICKER, wird ohne Zusatzbeitrag ins neue Jahr starten. „Wir sind finanziell gut aufgestellt“ sagt BKK Vorstand Frank Jessen. „Und deshalb bin ich aus heutiger Sicht sehr zuversichtlich, dass wir auch 2011 ohne einen Zusatzbeitrag auskommen werden“, so Jessen weiter.
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Beitragssatz in der GKV
Der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung gilt seit der Einführung des Gesundheitsfonds 2009. Er wird von der Bundesregierung festgelegt und ist für alle gesetzlichen Krankenkassen gleich. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen hiervon jeweils die Hälfte, einen kleineren Zusatzbeitrag trägt der Arbeitnehmer allein.
Beitragsbemessung für Selbstständige
Bei freiwillig versicherten Arbeitnehmern oder Selbstständigen mit Anspruch auf Krankengeld dient die aktuelle Beitragsbemessungsgrenze als Berechnungsgrundlage. Für freiwillig Versicherte ohne Anspruch auf Krankengeld gilt ein leicht reduzierter Beitragssatz, der ebenfalls von der Beitragsbemessungsgrenze erhoben wird. Liegen durch den Einkommensteuerbescheid bei Selbständigen die tatsächlichen Einkommensverhältnisse vor, kann der Beitrag zur Krankenversicherung ggf. angepasst werden.
Beitrag private Krankenversicherung
Die privaten Krankenversicherer berechnen ihre Beitragssätze völlig anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Hier geht es nicht um das Gehalt der Versicherten, sondern um das Erkrankungsrisiko der Betreffenden. Hierzu muss der Interessent einen Antrag bei der privaten Krankenversicherung seiner Wahl stellen. Diese entscheidet dann, ob sie den Neukunden annimmt und vor allem zu welchen Bedingungen.
Ausgehend von Risikoprofil, Alter und Geschlecht des Aspiranten, errechnet die Versicherung den möglichen Beitragssatz. Entscheidend sind zudem die Leistungswünsche des Neukunden wie Chefarztbehandlung, Krankenhauswahl oder die Übernahme aller Zahnbehandlungen. Die Liste der möglichen Leistungen ist lang und somit auch die Bandbreite der Tarife. Bei der privaten Krankenversicherung zahlen wie bei der gesetzlichen Versicherung Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils die Hälfte der Beiträge. Allerdings übernimmt der Arbeitnehmer die Beiträge zur privaten Versicherung nur bis zu einem maximalen Höchstbetrag, der sich aus der Beitragsbemessungsgrenze ergibt.
Seit 2009 gibt es den so genannten Basistarif in der PKV. Er richtet sich vor allem an ältere Versicherte, die einen preiswerten Tarif benötigen. Der Leistungsumfang orientiert sich am Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Beitragshöhe ist abhängig vom Alter des Versicherten sowie der Vorversicherungszeit. Jedoch unabhängig vom Gesundheitszustand. Der Basistarif darf für Einzelpersonen den durchschnittlichen Höchstbeitrag der GKV nicht übersteigen.
In diesem Tarif aufgefangen werden sollen auch diejenigen, die ihren privaten Krankenversicherungsschutz verloren haben oder nie versichert waren und aus beruflichen Gründen der PKV zuzuordnen sind.
Beitrag gesetzliche Krankenversicherung
Der Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung wird bei pflichtversicherten Arbeitnehmern prozentual vom Einkommen berechnet. Derzeit zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils die Hälfte des Beitrags. Ein kleinerer Zusatzbeitrag ist nur vom Arbeitnehmer zu entrichten.
Bei freiwillig versicherten Arbeitnehmern oder Selbstständigen mit Anspruch auf Krankengeld dient die aktuelle Beitragsbemessungsgrenze als Berechnungsgrundlage. Für freiwillig Versicherte ohne Anspruch auf Krankengeld gilt ein leicht reduzierter Beitragssatz, der ebenfalls von der Beitragsbemessungsgrenze erhoben wird. Liegen durch den Einkommensteuerbescheid bei Selbständigen die tatsächlichen Einkommensverhältnisse vor, kann der Beitrag zur Krankenversicherung ggf. angepasst werden.
Gesetzliche Krankenversicherung: Wie finde ich günstige Tarife?
Seit 2009 gibt es den Gesundheitsfonds. Versicherte und Staat zahlen in diesen Topf ein, der Kassenbeitrag ist für alle gleich. Sparen beim Beitrag können die Versicherten nicht mehr. Stattdessen werben die Krankenversicherungen mit verschiedenen Tarifen um ihre Kunden. Doch wie behält man den Durchblick in der Menge aller Tarife? Worauf muss man achten, wenn man sich für einen Wahltarif entscheidet?
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AOK begrüßt Konjunkturpaket – Gefahr der Finanzlücke im Gesundheitsfonds aber nicht gebannt
Der AOK-Bundesverband unterstützt das Vorhaben der Regierungsparteien, im Rahmen des zweiten Konjunkturpakets den Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) um 0,6 Prozentpunkte zu senken.
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Rentenversicherung: Ab Januar gelten neue Werte
Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung bleibt mit 19,9 Prozent weiterhin stabil. Die Beitragsbemessungsgrenze steigt entsprechend der Lohnentwicklung auf 5 400 Euro im Monat (bisher 5 300 Euro) oder 64 800 Euro jährlich (63 600 Euro).
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