Schlagwort: Verbraucherschutz

Bausparkasse darf Abschlussgebühr verlangen

Nach einem Urteil des BGH dürfen Bausparkassen eine Abschlussgebühr von 1 Prozent verlangen, die auch bei Vertragskündigungen nicht zurückgezahlt wird. Nach Mitteilung der D.A.S. erklärte der Bundesgerichtshof eine entsprechende Vertragsklausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für wirksam (Az. XI ZR 3/10).
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Umfrage ergibt: Rechte von Fluggästen werden oft missachtet

Die Ergebnisse einer Online-Umfrage der Verbraucherzentralen in allen Bundesländern belegen, dass Fluggesellschaften bei Verspätungen, Ausfällen oder anderen Störungen die EU-weit geltenden Rechte betroffener Fluggäste häufig missachten.
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ARAG: Kundenrechte in der EU

Trotz Europäischer Union und einheitlicher Währung schrecken viele Verbraucher vor einem Einkauf auch im EU-Ausland zurück. Der Grund sind bestehende Unsicherheiten im Hinblick auf Garantien, Widerrufsfristen oder Informationspflichten. Auf EU-Ebene sind Mindeststandards festgelegt, die in den Mitgliedsstaaten gelten müssen. Allerdings steht es den einzelnen Staaten frei, strengere Regelungen im Hinblick auf den Verbraucherschutz zu treffen, so die ARAG Experten.

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Verbraucherschutz: Ihr gutes Recht auf Reisen

Der Zug ist verspätet, der Flug überbucht oder annulliert: Beim Start in die Ferien gibt es so manches, was einem die Urlaubsfreude verleiden kann. Das weiß auch Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner und betonte daher kürzlich in einem Interview: “ Reisende haben Rechte – aber sie müssen sie kennen und nutzen!“
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P-Konto darf kein Luxusprodukt werden

Banken und Sparkassen sollen das neue pfändungsfreie Konto (P-Konto) kostenlos oder zu moderaten Preisen anbieten. Das fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Ab 1. Juli hat jeder Kontoinhaber das Recht, sein Girokonto von seiner Bank auf Wunsch in ein so genanntes P-Konto umwandeln zu lassen. Damit ist es jeden Monat automatisch bis zum Grundfreibetrag von 985,15 Euro vor Gläubigern geschützt. Einige Kreditinstitute verlangen hierfür jedoch horrende Gebühren. „Das P-Konto ist für Menschen in finanzieller Not ein Rettungsanker. Es darf kein Luxusprodukt werden“, so Vorstand Gerd Billen.
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Verbraucherschutz: Höchstgehalte für Pestizidrückstände werden gesenkt

Ab Montag, 7. Juni 2010 werden über tausend Höchstgehalte für Pestizid-Rückstände in Lebensmitteln verschärft. Nach jahrelangem Ringen mit den Behörden ist dies ein wichtiger Schritt für einen besseren Schutz des Verbrauchers, betonen die Umweltorganisationen Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany) und Greenpeace. Der Weg dahin war lang. Seit 2005 regelt eine Verordnung die Vereinheitlichung von EU-Rückstandshöchstmengen für Pestizide in Lebensmitteln. PAN Germany und Greenpeace konnten belegen, dass bei Einhaltung jener EU-Höchstmengen häufig eine akute Gesundheitsgefährdung, besonders für Kinder, nicht auszuschließen ist. So sind z.B. 5 mg/kg des fortpflanzungsschädigenden Procymidon in Tafeltrauben erlaubt, obwohl die Grenze für das akzeptierbare Risiko rund 30 Mal überschritten wird. Letztlich räumte die europäische Lebensmittelbehörde (EFSA)ein, dass viele Rückstandshöchstgehalte Anlass für gesundheitliche Bedenken gäben. Die Absenkung dieser Höchstgehalte wurde daraufhin in einer Verordnung beschlossen, die jetzt rechtskräftig wird. Für Procymidon werden anstatt 5 nur noch 0,02 mg/kg Rückstand im Obst erlaubt sein. Carina Weber, Geschäftsführerin von PAN Germany: „Es ist wichtig, dass diese Höchstmengen-Korrektur nun endlich erfolgte. Leider kommt sie Jahre zu spät. Viele Lebensmittel mit zu hohen Rückständen wurden inzwischen verzehrt“.

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Beipackzettel für Geldanlagen – Bankenverband stellt neues Informationsblatt für Finanzprodukte vor

„Einfache und verständliche Informationen über Anlageprodukte sind die Grundlage für eine vertrauensvolle Beziehung des Kunden zu seiner Bank“, erklärte Dr. Hans-Joachim Massenberg, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes heute in Berlin. Mit dem vom Verband bereit gestellten Muster für ein standardisiertes Produktinformationsblatt könne der Kunde auf einen Blick erkennen, wie ein Anlageprodukt funktioniert, welche Risiken und welche Kosten damit verbunden seien, so Massenberg weiter.
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Lufthansa-Pilotenstreik: Verbraucherzentrale gibt Tipps zu Fluggastrechten

Vom kommenden Montag, 22. Februar, bis zum 25. Februar wollen die Piloten der Lufthansa und der Tochtergesellschaft Germanwings streiken. Flugreisende müssen dann mit erheblichen Beeinträchtigungen rechnen. Flüge werden gestrichen und es wird zu Verspätungen kommen. Betroffen sind sowohl Pauschalreisende als auch Geschäftsleute. „Verbraucher haben auch im Falle eines Streiks Rechte, die sie geltend machen können“, sagt Rechtsexpertin Kathrin Körber von der Verbraucherzentrale Niedersachsen und weist auf folgende Regelungen hin:

Bei Streichungen:
Wird der Flug gestrichen, können Fluggäste die Erstattung des Flugpreises oder eine anderweitige Beförderung verlangen: Verbraucher, die fliegen möchten, können beispielsweise auf Ersatzflüge von Lufthansa und Germanwings umsteigen. Zudem haben sie Anspruch auf kostenlose Betreuungsleistungen, wie Mahlzeiten und Erfrischungen. Schadenersatz oder Ausgleichszahlungen (für entstandene Unannehmlichkeiten) braucht die Fluggesellschaft bei einem unternehmensinternen Streik nicht leisten.

Bei innerdeutschen Flügen können auch Züge der Deutsche Bahn genutzt werden. Die hierbei entstehenden Kosten werden dann mit dem Flugpreis verrechnet.

Bei Verspätungen:
Findet der Abflug trotz Verspätung statt, kann das Unternehmen ein Ersatzflugzeug verwenden. Ein Anspruch auf Umbuchung besteht aber nicht, dies ist eine reine Kulanzregelung von Lufthansa und Germanwings. Bei Abflugsverzögerungen von zwei Stunden (Kurzstrecken bis 1500 km), drei (Mittelstrecken bis 3500 km) bzw. vier Stunden (Langstrecken) wird auf Wunsch des Fluggastes für Mahlzeiten und Erfrischungen gesorgt. Auch notwendige Telefonate, E-Mails und Faxe sind zu erstatten. Bei einer Verspätung von mehr als fünf Stunden kann der Flugreisende schließlich das Geld für das Flugticket zurückfordern.

Jeder Erfahrungsbericht von Verbrauchern unterstützt die Verbesserung der Fluggastrechte! Die Verbraucherzentrale sammelt die Schilderungen von Fluggästen unter info@vzniedersachsen.de.

Pressemitteilung der VZ Niedersachsen