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Lufthansa-Pilotenstreik: Verbraucherzentrale gibt Tipps zu Fluggastrechten

Vom kommenden Montag, 22. Februar, bis zum 25. Februar wollen die Piloten der Lufthansa und der Tochtergesellschaft Germanwings streiken. Flugreisende müssen dann mit erheblichen Beeinträchtigungen rechnen. Flüge werden gestrichen und es wird zu Verspätungen kommen. Betroffen sind sowohl Pauschalreisende als auch Geschäftsleute. „Verbraucher haben auch im Falle eines Streiks Rechte, die sie geltend machen können“, sagt Rechtsexpertin Kathrin Körber von der Verbraucherzentrale Niedersachsen und weist auf folgende Regelungen hin:

Bei Streichungen:
Wird der Flug gestrichen, können Fluggäste die Erstattung des Flugpreises oder eine anderweitige Beförderung verlangen: Verbraucher, die fliegen möchten, können beispielsweise auf Ersatzflüge von Lufthansa und Germanwings umsteigen. Zudem haben sie Anspruch auf kostenlose Betreuungsleistungen, wie Mahlzeiten und Erfrischungen. Schadenersatz oder Ausgleichszahlungen (für entstandene Unannehmlichkeiten) braucht die Fluggesellschaft bei einem unternehmensinternen Streik nicht leisten.

Bei innerdeutschen Flügen können auch Züge der Deutsche Bahn genutzt werden. Die hierbei entstehenden Kosten werden dann mit dem Flugpreis verrechnet.

Bei Verspätungen:
Findet der Abflug trotz Verspätung statt, kann das Unternehmen ein Ersatzflugzeug verwenden. Ein Anspruch auf Umbuchung besteht aber nicht, dies ist eine reine Kulanzregelung von Lufthansa und Germanwings. Bei Abflugsverzögerungen von zwei Stunden (Kurzstrecken bis 1500 km), drei (Mittelstrecken bis 3500 km) bzw. vier Stunden (Langstrecken) wird auf Wunsch des Fluggastes für Mahlzeiten und Erfrischungen gesorgt. Auch notwendige Telefonate, E-Mails und Faxe sind zu erstatten. Bei einer Verspätung von mehr als fünf Stunden kann der Flugreisende schließlich das Geld für das Flugticket zurückfordern.

Jeder Erfahrungsbericht von Verbrauchern unterstützt die Verbesserung der Fluggastrechte! Die Verbraucherzentrale sammelt die Schilderungen von Fluggästen unter info@vzniedersachsen.de.

Pressemitteilung der VZ Niedersachsen