TÜV: Prüfverfahren für geschlossene Fonds soll Verbraucher besser schützen

Für sein Zertifizierungsverfahren „geprüfte Fondsplausibilität“ hat TÜV NORD einen Fachbeirat eingerichtet, der die Plausibilitätsprüfung geschlossener Fonds unter Qualitäts- und Verbraucherschutzaspekten überwachen wird. Auch der Kriterienkatalog für das Prüfverfahren wurde in den vergangenen Wochen einer umfangreichen Revision durch Fachleute unterzogen. Dieser wurde dem neuen Beirat zur Überprüfung und Freigabe vorgelegt.
Der Beirat ist durch die folgenden Vertreter führender deutscher Wirtschaftsforschungsinstitute, der Finanzbranche und des Verbraucherschutzes zusammengesetzt: – Dr. Dorothea Schäfer, Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) – Prof. Dr. Thomas Heidorn, Frankfurt School of Finance & Management – Prof. Dr. Michael Bräuninger, Hamburgisches WeltWirschaftsInstitut (HWWI) – Dr. Thomas Ledermann, BÖAG Börsen AG – Dr. Thorsten Voß, Sozietät Schulte Riesenkampff – Dr. Oliver Everling, Rating Evidence GmbH – Alexander Betz, eFonds Holding AG
„Im Sinne des Anlegerschutzes brauchen wir strengere Prüf- und Qualitätsstandards für erklärungsbedürftige Finanzprodukte. Anleger, die in einen geschlossenen Fonds investieren, gehen eine unternehmerische Beteiligung mit allen Konsequenzen ein. Dies beinhaltet nicht nur Ertragschancen sondern auch Risiken eines vollständigen Kapitalverlustes. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, Anleger dabei zu unterstützen, sich für den richtigen Anbieter und das richtige Produkt zu entscheiden“, so Ulf Theike, Geschäftsführer der TÜV NORD CERT GmbH. „Mit dem neuen Kriterienkatalog wollen wir einen vorbildlichen Verbraucherstandard setzen, der idealerweise Einfluss auf zukünftige Verbraucherstandards haben wird. Wir freuen uns daher, dass wir für die Begleitung unserer Arbeit einen so kompetenten Fachbeirat berufen konnten“, so Theike weiter.
TÜV NORD wird das neue Prüfverfahren für geschlossene Fonds in den kommenden Wochen öffentlich vorstellen. „Wir werden den Anlegern klar und deutlich vermitteln, welchen Mehrwert TÜV Siegel für die richtige Kaufentscheidung bieten“, so Theike.
Verbraucherschutz braucht klare Standards
TÜV NORD sieht aus Verbraucherschutzperspektive zwei wesentliche Betätigungsfelder für die Absicherung der notwendigen Standards im Finanzbereich. Zum einen müssen Finanzprodukte durch unabhängige und objektive Experten auf Plausibilität und Transparenz geprüft werden. „Als Unternehmen, das seit 140 Jahren für Verbraucherschutz steht, werden wir durch unsere Arbeit hier einen Beitrag leisten“, so Ulf Theike. „Darüber hinaus muss der gesamte Beratungsprozess zukünftig stärker qualitätsgesichert und überwacht werden. Der Gesetzgeber ist aus Sicht des TÜV NORD gefordert, auf die Branche zuzugehen und gemeinsam eine verbraucherfreundliche Lösung zu erarbeiten. Die Entwicklung von Prüf- und Qualitätsstandards gehört zur Kernkompetenz des TÜV NORD. Deshalb suchen wir den engen Dialog mit Politik, Verbraucherschützern und Verbänden und bieten unsere Unterstützung in diesem Prozess an“, so Theike. (Pressemitteilung TÜV NORD)

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