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Im Winterurlaub fast unentbehrlich: Reisekrankenversicherung

Reisekrankenversicherung: Im Winterurlaub fast unentbehrlich Wer will nicht über die Feiertage der winterlichen Kälte entfliehen? Oder sich in den Winterferien auf der Skipiste vergnügen? Ungewohntes Klima oder übermütiges Verhalten im Schnee können jedoch auch zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Was viele nicht wissen: Die gesetzlichen Kassen leisten im Ausland nur eingeschränkt.

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Ab Juli neue Regelungen zum Reisen mit Hund und Katze

Wer sein Haustier mit in den Urlaub nehmen möchte, muss mindestens einen Monat vor der Abreise Vorbereitungen treffen. Alle Besonderheiten zum Thema Grenzpapiere für Hunde und Katzen hat der ADAC zusammengestellt. Nur mit einem EU-Heimtierausweis, einem Mikrochip und einer Tollwut-Schutzimpfung dürfen Vierbeiner innerhalb der EU mitreisen.

Eine Übergangsregelung gilt noch bis 2. Juli 2011, wonach statt des Mikrochips als Tierkennzeichnung auch eine Tätowierung erlaubt ist. Durch diese Maßnahmen soll verhindert werden, dass die Tiere Krankheiten einschleppen oder verbreiten.

Der EU-Heimtierausweis wird vom Tierarzt ausgestellt. Neben Angaben zum Tier und seinem Besitzer muss darin der tierärztliche Nachweis über eine gültige Tollwut-Impfung enthalten sein. Für deutsche Haustiere bedeutet dies, dass die Erstimpfung mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt durchgeführt worden sein muss. Bei regelmäßigen Nachimpfungen entfällt diese Frist. In Finnland, Großbritannien, Irland, Malta und Schweden gelten bis zum 31. Dezember 2011 zusätzliche Auflagen wie ein Tollwut-Antikörper-Nachweis sowie Behandlungen gegen Bandwurm und Zecken.

Bei der Einreise in Nicht-EU-Länder gelten länderspezifische Besonderheiten, die vor der Abreise zu erfragen sind. Für die Schweiz und Liechtenstein genügt jedoch der EU-Heimtierausweis mit Mikrochip und eingetragener Tollwutimpfung.

Bei der Wiedereinreise aus Ländern mit EU-gleichgestelltem Tollwutstatus wie Norwegen, Schweiz, Liechtenstein, Australien, Neuseeland, USA und Kanada gelten die gleichen Bestimmungen wie innerhalb der EU.

Wer aus Ländern ohne gleichgestelltem Tollwutstatus wieder in die EU einreisen möchte, muss noch vor der Abreise in Deutschland einen Tollwut-Antikörpertest bei seinem Tier durchführen lassen. Dieser darf frühestens 30 Tage nach der Impfung stattfinden. Das gilt für Länder wie Kosovo, Mazedonien, Albanien, Montenegro, Serbien, Türkei, Ägypten, Marokko oder Tunesien.

Der ADAC weist Hundebesitzer darauf hin, dass zum Beispiel in Frankreich, Großbritannien, Dänemark, Malta, Norwegen und Ungarn die Einreise von bestimmten Kampfhunderassen verboten ist. In einigen Ländern besteht zusätzlich für Hunde Leinenpflicht und teilweise auch Maulkorbzwang.

Pressemitteilung des ADAC

Umfrage ergibt: Rechte von Fluggästen werden oft missachtet

Die Ergebnisse einer Online-Umfrage der Verbraucherzentralen in allen Bundesländern belegen, dass Fluggesellschaften bei Verspätungen, Ausfällen oder anderen Störungen die EU-weit geltenden Rechte betroffener Fluggäste häufig missachten.
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Innerhalb Europas ist die Tierseuchenbekämpfung eine Gemeinschaftsaufgabe des Staates und der Tierbesitzer

In vielen Ländern außerhalb Europas sind immer noch Tierseuchen heimisch, die in Deutschland schon längst ausgerottet oder seit längerer Zeit nicht mehr aufgetreten sind. Um das Einschleppen von Tierseuchen in die EU zu vermeiden, ist das Mitbringen von Fleisch und Milch sowie von daraus hergestellten Erzeugnissen aus Drittländern grundsätzlich nicht erlaubt. Darauf weist die Bundestierärztekammer (BTK) hin.
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Verbraucherzentrale Berlin: Auswärtiges Amt warnt vor Thailand-Reisen

Seit Wochen protestiert die außerparlamentarische Opposition in Bangkok. Am 10. April forderten die Unruhen erstmals Menschenleben. Nun rät das Auswärtige Amt von Reisen in bestimmte Regionen des beliebten Ferienlandes ab. Betroffene können ihren geplanten Aufenthalt jedoch umbuchen oder gegebenenfalls stornieren.
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