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Hartz-IV-Empfänger hat Anspruch auf günstige Haustür

Ein Hartz-IV-Empfänger mit einem selbstbewohnten Haus verlangte vom Jobcenter die Erstattung für die Kosten einer neuen, hochwertigen Haustür, da die alte irreparable war. Das aufgerufene Gericht entschied, dass zwar grundsätzlich ein Erstattungsanspruch besteht, aber als Ersatz die preiswerteste Kunststoffhaustür vom Baumarkt angemessen sei. Zusammen mit den Einbaukosten durch einen örtlichen Handwerker sei ein Betrag von 750 Euro ausreichend.
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Urlaub: Das müssen Arbeitslose wissen

Urlaub: Das müssen Arbeitslose wissenArbeitslose haben im Gegensatz zu Arbeitnehmern keinen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen sie verreisen, ohne dass sie Einbußen beim Arbeitslosengeld hinnehmen müssen. Was man dabei beachten muss, erfahren Sie in diesem Text.


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