Ein Hartz-IV-Empfänger mit einem selbstbewohnten Haus verlangte vom Jobcenter die Erstattung für die Kosten einer neuen, hochwertigen Haustür, da die alte irreparable war. Das aufgerufene Gericht entschied, dass zwar grundsätzlich ein Erstattungsanspruch besteht, aber als Ersatz die preiswerteste Kunststoffhaustür vom Baumarkt angemessen sei. Zusammen mit den Einbaukosten durch einen örtlichen Handwerker sei ein Betrag von 750 Euro ausreichend.
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Schlagwort: Haustür
Undurchsichtige Haustürverträge für Strom und Gas
In den letzten Wochen sind viele Beschwerden über Strom- und Gaslieferverträge bei der Verbraucherzentrale vorgetragen worden. Vor allem ältere Menschen haben sich an der Haustür zu neuen Verträgen überreden lassen. Die Vertreter behaupteten zwar, dass man Geld sparen kann, haben aber in der Regel kein Preisblatt beim Kunden gelassen.
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