Schlagwort: Rentenanspruch

Rentenanspruch für Berufsanfänger: Kleiner Beitrag – große Sicherheit

Ein wichtiger Hinweis für alle jungen Leute, die jetzt ins Berufsleben starten: Bereits vom ersten Ausbildungstag an sind Berufsanfänger in der gesetzlichen Rentenversicherung umfangreich abgesichert. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Hessen hin.
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Kurzarbeit: Absicherung in der Rentenversicherung

Aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Lage bieten Firmen ihren Beschäftigten verstärkt Kurzarbeit an. Die Deutsche Rentenversicherung Saarland weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Kurzarbeit sich nicht nur auf das ausgezahlte Gehalt auswirkt, sondern auch auf die Höhe der späteren Rente.
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Zahlt die Versicherung auch, wenn ich nicht voll berufsunfähig werde?

Bei den meisten Versicherern haben Sie einen vollen Rentenanspruch, wenn Sie zu 50% berufsunfähig sind.
Wer auch bei einem niedrigeren Berufsunfähigkeitsgrad von der Rente profitieren möchte, wählt die so genannte Staffelrente. Dabei erhält man, je nach Regelung, beispielsweise ein Viertel der vereinbarten Rente schon bei 25-prozentiger Berufsunfähigkeit, die volle Leistung aber erst bei 75 Prozent. Bei Berufsunfähigkeit als Folge von schleichenden Krankheiten ist diese Variante geeignet.