Kurzarbeit oder arbeitslos: Das steht Ihnen zu

Kurzarbeit oder arbeitslos: Das steht Ihnen zu

Heutzutage kann es jeden erwischen. Die Konjunktur schwächelt. Die Arbeitslosenzahlen steigen. Wer Glück hat, verliert den Job nicht ganz, sondern darf in Kurzarbeit weitermachen. Doch, was bleibt vom Gehalt übrig? Und wie viel bekomme ich, wenn ich doch arbeitslos werde? Die Antworten lesen Sie in unserem Text.

Wenn der Chef auf Kurzarbeit umstellt

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(awe) Kurzarbeit ist eine Maßnahme der Agentur für Arbeit, um in auftragsschwachen Zeiten betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden. Indem die reguläre Arbeitszeit der Angestellten verkürzt wird, kann der Arbeitgeber finanziell entlastet werden. Der Arbeitnehmer behält seinen Arbeitsplatz, während der Chef weniger Lohnkosten hat, finanzielle Unterstützung erhält der Arbeitgeber vom Arbeitsamt.

Gleichzeitig muss das Unternehmen in schlechten Zeiten keine eingearbeiteten Fachkräfte vor die Tür setzen und kann bei wieder steigender Konjunktur auf ein eingespieltes Team zählen.

Bei einem Verdienstausfall von mindestens zehn Prozent haben Arbeitnehmer Anspruch auf Kurzabeitergeld. Die ursprüngliche Regelung, dass mindestens 30 Prozent der Belegschaft betroffen sein müssen, wurde bis Ende 2010 ausgesetzt.
Der Arbeitgeber erhält von der Arbeitsagentur 60 Prozent vom Nettogehalt der ausgefallenen Arbeitszeit (bzw. 67 Prozent, wenn der Angestellte Kinder hat). Dieses Kurzarbeitergeld zahlt der Chef seinem Angestellten mit dem Gehalt für die verbleibenden Arbeitsstunden aus. Die mögliche Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld soll von derzeit 18 auf 24 Monate erhöht werden.

Kurzarbeit statt Kündigung
Darüber hinaus übernimmt die Agentur für Arbeit 50 Prozent der Sozialabgaben für den Arbeitgeber. Nimmt der Arbeitnehmer in seiner ausgefallenen Arbeitszeit an einer Weiterbildung oder Qualifizierung teil, kann die Arbeitsagentur befristet bis Ende 2010 sogar die kompletten Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers übernehmen. Die Weiterbildungsmaßnahmen werden ebenfalls von der Arbeitsagentur gefördert.

Mit Kurzarbeit hat der Arbeitnehmer zwar auf der einen Seite finanzielle Einbußen, auf der anderen Seite bleibt er jedoch von Arbeitslosigkeit verschont.
Wenn es trotz Kurzarbeit nicht zu vermeiden ist, dass jemand eine Kündigung erhält, hat die gekürzte Arbeitszeit keine Auswirkungen auf die Höhe des Arbeitslosengeldes. Denn der Anspruch auf Arbeitslosengeld wird nicht mit dem gekürzten Gehalt als Grundlage berechnet, sondern ausgehend vom vertraglich festgelegten Verdienst vor der Kurzarbeit.

Welche Schritte nach einer Kündigung die ersten sein sollten und wie hoch Ihr Arbeitslosengeld ausfällt, lesen Sie auf der folgenden Seite.

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