Was ist der Kinderbonus im Rahmen des Konjunkturpakets II?

Dieser Bonus war Teil des zweiten Konjunkturpakets der Bundesregierung. Der Kinderbonus wurde automatisch von der zuständigen Familienkasse an alle kindergeldberechtigten Eltern gezahlt. Die Überweisung erfolgte einmalig mit der monatlichen Kindergeldzahlung im Frühjahr 2009. Für Bezieher von Arbeitslosengeld II oder anderen Sozialleistungen sollte der Kinderbonus nicht als Einkommen angerechnet werden.
Allerdings soll der Bonus bei der Einkommensteuerveranlagung für das Jahr 2009 mit den Kinderfreibeträgen verrechnet werden. Das betrifft aber nur die Steuerzahler, bei denen die Günstigerprüfung durch das Finanzamt ergibt, dass eine Ersparnis durch Kinderfreibeträge günstiger ist als der Bezug des Kindergeldes.

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