Schlagwort: Bonus

Versicherungen kündigen – wann und wie?

Ob Auto-, Hausrat-, Haftpflicht- oder Krankenversicherung. Es gibt viele Gründe, sich von einer Versicherung zu trennen: Der Beitrag wird erhöht, die Leistung ist schlecht, die Versicherung begleicht einen Schaden nicht, oder sie wird einfach nicht mehr gebraucht. Wer sich mit den Kündigungsfristen und -voraussetzungen auskennt, vermeidet überflüssige Ausgaben und Wartezeiten.

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Kreditkarten mit Bonus und Rabatt: Nachrechnen empfohlen

Die Kreditkarte von heute muss schon einiges mehr bieten als die reine Geldfunktion. Die meisten Anbieter statten ihre Plastikkärtchen mit finanziellen Sonderleistungen aus. Mal reduziert ein Rabatt die Tankrechnung, mal bekommt der Kunde beim Einkauf Geld zurück. Was hinter diesen Zusatzangeboten steckt und ob sie immer sinnvoll sind, lesen Sie in unserem Text.

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Was ist der Kinderbonus im Rahmen des Konjunkturpakets II?

Dieser Bonus war Teil des zweiten Konjunkturpakets der Bundesregierung. Der Kinderbonus wurde automatisch von der zuständigen Familienkasse an alle kindergeldberechtigten Eltern gezahlt. Die Überweisung erfolgte einmalig mit der monatlichen Kindergeldzahlung im Frühjahr 2009. Für Bezieher von Arbeitslosengeld II oder anderen Sozialleistungen sollte der Kinderbonus nicht als Einkommen angerechnet werden.
Allerdings soll der Bonus bei der Einkommensteuerveranlagung für das Jahr 2009 mit den Kinderfreibeträgen verrechnet werden. Das betrifft aber nur die Steuerzahler, bei denen die Günstigerprüfung durch das Finanzamt ergibt, dass eine Ersparnis durch Kinderfreibeträge günstiger ist als der Bezug des Kindergeldes.

Ablaufleistung

Die Ablaufleistung ist der Auszahlungsbetrag, den der Kunde bei Ablauf einer Lebensversicherung erhält. Sie setzt sich zusammen aus der Versicherungssumme, Überschussanteilen und ggf. einem Schlussbonus. Die Höhe der Ablaufleistung ist jedoch nicht garantiert. Bei Verträgen, die vor 2005 geschlossen wurden, ist die Ablaufleistung grundsätzlich steuerfrei; bei danach abgeschlossenen Lebensversicherungen müssen die Erträge jedoch versteuert werden. Ja nach Vertragslaufzeit und Alter des Versicherten voll oder zu 50 Prozent.