Schlagwort: Vertragsabschluss

Versicherungen kündigen – wann und wie?

Ob Auto-, Hausrat-, Haftpflicht- oder Krankenversicherung. Es gibt viele Gründe, sich von einer Versicherung zu trennen: Der Beitrag wird erhöht, die Leistung ist schlecht, die Versicherung begleicht einen Schaden nicht, oder sie wird einfach nicht mehr gebraucht. Wer sich mit den Kündigungsfristen und -voraussetzungen auskennt, vermeidet überflüssige Ausgaben und Wartezeiten.

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Verbraucherzentrale warnt vor Risiken bei Bestattungsverträgen

Der Tod wird in der modernen Gesellschaft weitgehend verdrängt. Nur selten wird im familiären Umfeld konkret über die Vorstellungen der eigenen Bestattung gesprochen. Wer seine Bestattungswünsche nur im Testament oder in einer Vorsorgevollmacht äußert muss damit rechnen, dass die Hinterbliebenen diese Unterlagen verspätet erst nach dem Begräbnis lesen oder aus finanziellen Gründen dagegen verstoßen.
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Test: Der Tarif Klassik Garant der VHV Hausratversicherung

Test: Der Tarif Klassik Garant der VHV Hausratversicherung Wer seinen Hausrat liebt, sollte ihn für den Fall eines Einbruchs oder eines Brandes versichern. Die Hausratversicherung ersetzt den Neuwert der wiederzubeschaffenden Gegenstände bis zur Versicherungssumme. Doch welche Versicherung ist gut und günstig? Wir haben uns den Hausrat Tarif Klassik Garant der VHV Versicherungen genauer angesehen.

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Beginn des Versicherungsschutzes

Der Beginn des Versicherungsschutzes, auch materieller Versicherungsbeginn genannt, ist der Zeitpunkt, ab dem die Versicherung im versicherten Schadensfall eine Leistung übernimmt. Dieser Beginn ist entweder der Vertragsabschluss oder ein Zeitpunkt, der nach dem Ablauf einer vereinbarten Wartezeit liegt. Für Schäden, die vor dem Beginn des Vertrages oder vor dem Ablauf einer Wartezeit eintreten, gibt es keinen Versicherungsschutz

Versicherungsbeginn

Der Beginn einer Versicherung kann an drei verschiedenen Merkmalen festgehalten werden: man unterscheidet den formellen, den materiellen und den technischen Versicherungsbeginn.
Der formelle Beginn einer Versicherung ist der offizielle Vertragsabschluss, also die Annahme des Antrags durch die Versicherung. Der materielle Versicherungsbeginn ist der Zeitpunkt, ab dem die Versicherung im Schadensfall eine Leistung zahlt. Der technische Beginn einer Versicherung ist der Zeitpunkt, ab dem der Versicherungsnehmer seinen Beitrag leistet.

Wie hoch muss die Rente sein?

Die Höhe der Rente sollte bei Vertragsabschluss so gewählt werden, dass die Versorgungslücke, die durch Wegfall des Gehalts entsteht, ausgeglichen ist. Bedenken Sie auch, dass die Berufsunfähigkeitsrente nicht ihre Altersrente ersetzt, und Sie trotzt Berufsunfähigkeit weiterhin für Ihre private Altersvorsorge Geld beiseite legen sollten.