Schlagwort: Regelleistung

Was ist die Regelleistung?

Die Regelleistung nach Hartz IV ist eine Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts. Hierzu gibt es eine Pauschale, die sich in ihrer Höhe an die Entwicklung der Renten anpasst und jeweils im Juli angeglichen wird, derzeit sind es 359 Euro zuzüglich 5 Euro(Stand Juli 2009). Je nach Zusammensetzung einer Bedarfsgemeinschaft gibt es für verschiedene Personen unterschiedliche Anteile an der Regelleistung. Den „Zuschlag“ von 5 Euro erhalten jedoch nur Volljährige.

Beantragt eine alleinstehende, alleinerziehende oder eine Person mit einem minderjährigen Partner ALG II, stehen ihr 100 Prozent der Regelleistung zu. Lebt sie gemeinsam mit einem volljährigen Partner in einer Bedarfsgemeinschaft, stehen beiden jeweils 90 Prozent der Regelleistung zu. Einem minderjährigen Partner oder einem Kind von 14 bis 25 stehen 80 Prozent des Regelsatzes zu, einem Kind unter sechs Jahren nur 60 Prozent. Seit Juli 2009 haben Kinder von sechs bis 13 Jahren Anspruch auf einen Regelsatz von 70 Prozent.

Sind die Regelsätze immer gleich hoch?

Nein. Für die einzelnen Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft gibt es unterschiedliche Regelsätze. Der Regelsatz des ALG II wird jährlich an die Entwicklung der Renten angepasst – sofern sich diese entwickeln. Die so genannte Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts beträgt seit Januar 2011 genau 359 zuzüglich 5 Euro. Eine Nachbesserung, die die Berechnung verkompliziert: Der Regelsatz von dem der Bedarf für minderjährige Partner und Kinder berechnet wird, beträgt weiterhin 359 Euro.

Den vollen Regelsatz (100 Prozent plus 5 Euro) bekommen erwerbsfähige Hilfsbedürftige, wenn sie alleinstehend, alleinerziehend oder mit einem minderjährigen Partner in einer Bedarfsgemeinschaft sind.
Lebt der Antragsteller mit einem volljährigen Partner zusammen, stehen ihm noch 90 Prozent der Regelleistung zu. Ist der Partner ebenfalls ALG II berechtigt, hat auch er Anspruch auf 90 Prozent des Regelsatzes.

Einem minderjährigen Partner würden ebenso wie Kindern von 14 bis 24 Jahren 80 Prozent des Regelsatzes 8287 Euro) zustehen. Im Rahmen des Konjunkturpakets II ist der Prozentsatz für Kinder von 6 bis 13 Jahren im Juli 2009 auf 70 Prozent des vollen Regelsatzes (251 Euro) angehoben worden. Kindern unter 6 Jahren steht weiterhin ein Regelsatz von 60 Prozent zu (215 Euro).

Arbeitslosengeld II: Regelleistung für Kinder unter 14 Jahre verfassungswidrig

Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hält die abgesenkten Regelleistungen nach § 28 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 SGB II für Kinder unter 14 Jahre für verfassungswidrig. Der 14. Senat des höchsten deutschen Sozialgerichts begründet dies unter anderem damit, dass für eine Festsetzung der Regelsätze für diese Kinder die dafür notwendige Bedarfsermittlung weder erfolgt noch definiert sei.
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