Arbeitslosengeld II: Regelleistung für Kinder unter 14 Jahre verfassungswidrig

Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hält die abgesenkten Regelleistungen nach § 28 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 SGB II für Kinder unter 14 Jahre für verfassungswidrig. Der 14. Senat des höchsten deutschen Sozialgerichts begründet dies unter anderem damit, dass für eine Festsetzung der Regelsätze für diese Kinder die dafür notwendige Bedarfsermittlung weder erfolgt noch definiert sei.

Heinz Hilgers, Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes Bundesverband e.V. (DKSB), begrüßt diese Entscheidung: "Nun ist endlich höchstrichterlich festgestellt, dass die bestehende Regelung im Sozialgesetzbuch dazu nicht mit unserem Grundgesetz vereinbar ist.

Der Deutsche Kinderschutzbund fordert schon seit langem die Einführung eines eigenen Regelsatzes für Kinder, um diesen Mangel endlich zu beheben. Der Regelsatz muss sich an den wirklichen Bedürfnissen der Kinder orientieren. Die Politik ist nun aufgefordert, schnell zu handeln."

Aktuell wird der Regelsatz für Kinder unter 14 Jahre um 40 Prozent gegenüber der maßgebenden Regelleistung für Erwachsene herabgesetzt. Zur Zeit sind dies 211 Euro monatlich.

Hilgers dazu: "Das ist gegenüber den Kindern, die auf diese Leistungen dringend angewiesen sind, herabwürdigend und menschenverachtend. Und es verkennt die Tatsache, dass Kinder keine kleinen Erwachsen sind, die nur einen Anteil von den Leistungen benötigen, die Erwachsene zum Leben brauchen."

Die Regelsätze für Erwachsene, die als Basis für die Festsetzung der Sätze nach "Hartz IV" für Kinder zugrunde gelegt werden, enthalten zwar Ansätze für Rasiermittel und Tabakwaren, dagegen jedoch keine Ansätze für die Bildung.

Hilgers: "Da nutzt es auch wenig, wenn die Regierung nun im Rahmen des Konjunkturprogramms II eine Erhöhung der Sätze für Kinder unter 14 Jahren auf 70 Prozent gegenüber der Regelleistung für Erwachsene beschlossen hat. Die Basis für die Berechnung ist einfach falsch".

Da aus Sicht des Deutschen Kinderschutzbundes die Höhe der aktuellen Regelleistungen bei weitem nicht dem tatsächlichen Bedarf entspricht, hält der Deutsche Kinderschutzbund weiterhin an seiner Forderung zur Einführung einer einheitlichen Grundsicherung für alle Kinder fest:

"Und dies schnell und nachhaltig. Im übrigen werden von der Anerkennung eines höheren Existenzminimums alle Kinder in Deutschland profitieren. Denn ein höheres Existenzminimum führt automatisch zu einem höheren Kinderfreibetrag und damit auch zu einem höheren Kindergeld. Es geht also auch um die Förderung von ‚aktiven‘ Arbeitnehmern," so Heinz Hilgers.

Pressemitteilung des Kinderschutzbundes

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