Schlagwort: Progressionsvorbehalt

Muss ich das Kurzarbeitergeld versteuern?

Das Kurzarbeitergeld wird zwar nicht besteuert, es unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt. So kann sich ein Bezug von Kurzarbeit in der folgenden Steuererklärung negativ für den Arbeitnehmer auswirken. Denn bei verheirateten Arbeitnehmern wird es auf das gemeinsame Einkommen der Eheleute angerechnet. Hieraus kann sich durch die Progression ein höherer Steuersatz und eine mögliche Steuernachzahlung ergeben.

Kurzarbeit – weniger arbeiten in Krisenzeiten

Saisonbedingt oder in Krisenzeiten stellen viele Chefs auf Kurzarbeit um. Das bedeutet für die Angestellten: Weniger arbeiten. Aber was bleibt vom Gehalt übrig? Und wie viel bekommt der Arbeitnehmer, wenn er doch arbeitslos wird? Die Antworten lesen Sie in diesem Text.


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Bund der Steuerzahler klagt gegen Einbeziehung des Mindestelterngeldes in den Progressionsvorbehalt

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) und der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) unterstützen gemeinsam eine Verfassungsbeschwerde eines Steuerzahlers aus Bayern. Gegenstand der Beschwerde ist die Frage, ob das Mindestelterngeld in Höhe von 300 Euro dem Progressionsvorbehalt unterliegt.
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Progressionsvorbehalt

Es gibt Einkünfte, die im Steuerrecht dem so genannten Progressionsvorbehalt unterliegen. Dazu zählen Lohnersatzleistungen wie zum Beispiel Mutterschaftsgeld, Arbeitslosengeld und Kurzarbeitergeld. Diese Einkünfte sind zwar steuerfrei, erhöhen aber den persönlichen Steuersatz, so dass auf alle anderen Einkünfte letztendlich mehr Steuern bezahlt werden, als dies ohne Lohnersatzleistungen der Fall wäre.