Schlagwort: weiterbildung

Stipendium: Nicht nur für begabte Überflieger

Ein Abschluss an der Uni ist ein gutes Fundament für eine sichere berufliche Zukunft. Doch woher kommt das Geld um ein Studium zu finanzieren? Unterstützung von den Eltern, Jobben in der Kneipe? BAföG oder Studienkredit? Ein Stipendium ist eine weitere Möglichkeit sich finanzielle Mittel für den akademischen Bildungsweg zu sichern. Mehr dazu lesen Sie in unserem Text.

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SHB Partnerakademie startet mit qualifiziertem Weiterbildungsangebot zum „Zertifizierten Berater für geschlossene Immobilienfonds“

Kooperation der SHB Innovative Fondskonzepte AG, München mit der Europäischen Akademie für Finanzplanung (EAFP), Bad Homburg zur Qualifizierung von SHB Vertriebspartnern im Bereich der freien Finanzdienstleister. Die SHB Innovative Fondskonzepte AG hat als Vorreiter in der Branche in Kooperation mit der Europäischen Akademie für Finanzplanung (EAFP) eine Qualifizierung für ihre Vertriebspartner entwickelt, die nun erstmalig angeboten wird.
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Kann ich eine Weiterbildung machen und Arbeitslosengeld beziehen?

Ja. Sie bekommen von der Arbeitsagentur einen Bildungsgutschein, wenn die Teilnahme an einer Weiterbildung für Ihre berufliche Eingliederung hilfreich ist.
Eine berufliche Weiterbildung kann man sich beispielsweise über die Datenbank KURSNET der Agentur für Arbeit suchen. Ansonsten hilft der Sachbearbeiter bei der Suche nach dem richtigen Angebot.
Mit dem Bildungsgutschein wird eine Weiterbildung finanziert, wenn die Agentur für Arbeit die betreffende Maßnahme und den Träger der Weiterbildung anerkennt. Für diese Weiterbildung erhalten Sie dann auch weiterhin Ihr Arbeitslosengeld. Für jeweils zwei Tage einer geförderten Weiterbildung wird Ihnen nur ein Tag von Ihrem Anspruch auf Arbeitslosengeld abgezogen. Die Minderung dieses Anspruchs stoppt bei 30 Tagen, sodass nach dem Ende der Weiterbildung immer noch ein Rest Anspruch auf Arbeitslosengeld bleibt.
Auch bei einer nicht geförderten Weiterbildung können Sie Ihr Arbeitslosengeld weiter erhalten, wenn die Arbeitsagentur der Maßnahme vorher zugestimmt hat. Außerdem müssen Sie bereit sein, die Maßnahme jederzeit abzubrechen, sobald die Arbeitsagentur ein Stellenangebot für Sie hat. Viele weitere Informationen bietet das Merkblatt Nr. 6 „Förderung der beruflichen Weiterbildung“, das bei den Arbeitsagenturen und auch über deren Internetseite erhältlich ist.

Bekomme ich bei der Jobsuche Unterstützung?

Die Arbeitsagentur soll die Bemühungen des Arbeitssuchenden unterstützen. Dazu gehört natürlich auch die Vermittlung von freien Stellen. Auch die berufliche Weiterbildung, die Aufnahme einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit können finanziell gefördert werden. Lesen Sie hierzu auch unsere Informationen zum Gründungszuschuss der Arbeitsagentur! Wichtig ist es, diese Hilfen zu beantragen, bevor man z.B. eine gering bezahlte Stelle antritt oder sich selbstständig macht.
Weiterhin kann die Arbeitsagentur Bewerbungskosten erstatten. Auch Reisekosten können übernommen werden, sofern man diese vorher beantragt.
Kann die Arbeitsagentur Sie innerhalb einer bestimmten Zeit nicht selbst vermitteln, haben Sie Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein. Hiermit können Sie sich über eine Vermittlungsagentur helfen lassen, eine neue Stelle zu finden.
Viele weitere Informationen zu den möglichen Hilfen, eine Arbeitsstelle zu finden, enthält das Merkblatt 3 der Arbeitsagentur: „Vermittlungsdienste und Leistungen“, das Sie auf der Internetseite der Arbeitsagentur finden.

Wird auch eine Weiterbildung in der Kurzarbeit gefördert?

Nimmt der Arbeitnehmer in seiner ausgefallenen Arbeitszeit an einer Weiterbildung oder Qualifizierung teil, kann die Arbeitsagentur für den Chef die kompletten Sozialversicherungsbeiträge von Anfang der Kurzarbeit an übernehmen. Das gilt befristet bis Ende 2010. Ohne Weiterbildung zahlt die Arbeitsagentur zu Beginn 50 Prozent der Sozialabgaben und erst den vollen Satz ab dem siebten Monat der Kurzarbeit.
Die Weiterbildungsmaßnahmen werden ebenfalls von der Arbeitsagentur gefördert. So kann sich der „Leerlauf“ für den Chef und seine Angestellten sogar lohnen. Der Kurzarbeiter hat in einer konjunkturellen Flaute Zeit, sich weiterzubilden und der Chef bekommt finanzielle Mittel, um seinen Mitarbeiter weiter zu qualifizieren, was in auftragsstarken Phasen zeitlich oft nicht möglich ist.

Wie wird der Arbeitgeber von der Arbeitsagentur unterstützt?

Der Chef erhält von der Arbeitsagentur 60 bzw. 67 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, wenn er einen oder mehrere seiner Angestellten in Kurzarbeit beschäftigt.
Darüber hinaus übernimmt die Agentur für Arbeit in den ersten sechs Monaten der Kurzarbeit 50 Prozent der Sozialabgaben für den Arbeitgeber. Ab dem siebten Monat erstatten die Agenturen für Arbeit die Sozialabgaben komplett. Nimmt der Arbeitnehmer in seiner ausgefallenen Arbeitszeit an einer Weiterbildung oder Qualifizierung teil, kann die Arbeitsagentur die kompletten Sozialversicherungsbeiträge sogar von Anfang an übernehmen.
Das gilt befristet bis Ende 2010. Die Weiterbildungsmaßnahmen werden ebenfalls von der Arbeitsagentur gefördert.

Kurzarbeit und Sozialabgaben

Steigt ein Unternehmen auf Kurzarbeit um, übernimmt die Agentur für Arbeit 50 Prozent der Sozialabgaben, die der Arbeitgeber für die betroffenen Angestellten leisten müsste. Nimmt der Arbeitnehmer in seiner ausgefallenen Arbeitszeit an einer Weiterbildung oder Qualifizierung teil, kann die Arbeitsagentur befristet bis Ende 2010 sogar die kompletten Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers übernehmen. Die Weiterbildungsmaßnahmen werden ebenfalls von der Arbeitsagentur gefördert.
Laut einer Neuregelung, die ab Juli 2009 gelten soll, übernimmt die Agentur für Arbeit die kompletten Sozialabgaben für den Arbeitgeber bereits ab dem siebten Monat Kurzarbeit.

17 Millionen können jetzt Geld für die Weiterbildung bekommen

Noch mehr Menschen als bisher bekommen jetzt Geld für ihre Weiterbildung. Mit dem Prämiengutschein unterstützt der Staat die Finanzierung von individueller beruflicher Weiterbildung für Erwerbstätige. Besonders Menschen mit geringem Einkommen sollen unterstützt werden, um vermehrt in die eigene berufliche Zukunft zu investieren.
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