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Bewerbung per E-Mail Anzahl der E-Mail-Bewerbungen steigt seit 2006

E-Mail Bewerbungen sind das Maß aller Dinge, wenn es darum geht einen neuen Job zu finden. Dies ist das Ergebnis einer Umfrage der Online-Jobbörse www.stepstone.de an der 11.331 Fach- und Führungskräfte aus acht europäischen Ländern teilnahmen, davon 3.930 aus Deutschland. Demnach sagen genau zwei Drittel der deutschen Bewerber, dass sie sich ausschließlich per E-Mail bewerben – 27 Prozent mehr als noch vor vier Jahren. Weitere 16 Prozent nutzen automatisierte Online-Bewerbungsformulare, die vor allem größere Unternehmen auf ihrer Karriere-Website zur Verfügung stellen. Vorbei ist dagegen die Zeit der postalischen Bewerbung: Nur noch 13 Prozent der Bewerber vertrauen auf die ausgedruckte Bewerbungsmappe – 29 Prozent weniger als noch im Jahr 2006. Weitere fünf Prozent setzen schließlich auf den persönlichen Kontakt und bewerben sich gleich telefonisch bei dem für sie interessanten Unternehmen.

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Wie sollte ich das Arbeitsamt bei der Jobsuche unterstützen?

Vom Arbeitslosen wird erwartet, dass er die Bemühungen der Arbeitsagentur bestmöglich unterstützt. Hierzu muss er die nötigen Eigenbemühungen zeigen, selbst eine Arbeit zu finden und auch für die Arbeitsagentur verfügbar sein:
Solange man Arbeitslosengeld bezieht, muss man sich aktiv bemühen, wieder eine neue Arbeitsstelle zu bekommen. Der Arbeitsvermittler soll hierbei beraten und unterstützen. Der Arbeitslose hat alle Möglichkeiten zur beruflichen Eingliederung zu nutzen.
Zu den Eigenbemühungen gehört auch, dass Sie schriftliche Bewerbungen schreiben und sich über Stellenangebote in Zeitungen, im Internet beispielsweise auf dem Serviceportal arbeitsagentur.de informieren. Gut ist, wenn man sich Notizen über seine Eigenbemühungen macht. Will die Arbeitsagentur einen genauen Nachweis, erhalten Sie hierzu eine schriftliche Aufforderung. Auch die Vermittlungsbemühungen von Dritten (Vermittlungsgutschein) muss man als Arbeitsloser unterstützen. Generell gilt: Wer keine Eigenbemühungen leistet, hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Bekomme ich bei der Jobsuche Unterstützung?

Die Arbeitsagentur soll die Bemühungen des Arbeitssuchenden unterstützen. Dazu gehört natürlich auch die Vermittlung von freien Stellen. Auch die berufliche Weiterbildung, die Aufnahme einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit können finanziell gefördert werden. Lesen Sie hierzu auch unsere Informationen zum Gründungszuschuss der Arbeitsagentur! Wichtig ist es, diese Hilfen zu beantragen, bevor man z.B. eine gering bezahlte Stelle antritt oder sich selbstständig macht.
Weiterhin kann die Arbeitsagentur Bewerbungskosten erstatten. Auch Reisekosten können übernommen werden, sofern man diese vorher beantragt.
Kann die Arbeitsagentur Sie innerhalb einer bestimmten Zeit nicht selbst vermitteln, haben Sie Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein. Hiermit können Sie sich über eine Vermittlungsagentur helfen lassen, eine neue Stelle zu finden.
Viele weitere Informationen zu den möglichen Hilfen, eine Arbeitsstelle zu finden, enthält das Merkblatt 3 der Arbeitsagentur: „Vermittlungsdienste und Leistungen“, das Sie auf der Internetseite der Arbeitsagentur finden.