Weiterbildung: Berlin ist Hauptstadt

In Deutschland richtet sich erst jeder achte Masterstudiengang an Studierende mit Berufserfahrung. Der Anteil spezieller weiterbildender Masterstudiengänge am gesamten Masterangebot variiert zwischen 21 % und 3 %.

Während Berlin sich mit einem Anteil von 21,45 % als Hauptstadt der Weiterbildung präsentiert, gefolgt von Rheinland-Pfalz (19,71 %) und Bayern (18,53 %), gibt es dagegen kaum weiterbildende Masterangebote in Thüringen (3,6 %) und Schleswig-Holstein (2,98 %). Die Zahlen wurden für den aktuellen Ländercheck des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft ermittelt, einem Vergleich der Bundesländer bezüglich der so genannten Bologna-Reform und der Einführung gestufter Studiengänge. Anteil weiterbildender Masterstudiengänge Masterstudiengänge* davon weiterbildend** in % Berlin 317 68 21,45% Rheinland-Pfalz 208 41 19,71% Bayern 464 86 18,53% Mecklenburg-Vorpommern 86 14 16,28% Brandenburg 146 22 15,07% Bremen 94 14 14,89% Hamburg 134 17 12,69% Sachsen-Anhalt 135 16 11,85% Baden-Württemberg 498 56 11,24% Saarland 207 22 10,63% Hessen 324 34 10,49% Nordrhein-Westfalen 942 90 9,55% Niedersachsen 488 35 7,17% Sachsen 45 3 6,67% Thüringen 111 4 3,60% Schleswig-Holstein 168 5 2,98%
Gesamt 4367 527 12,07% *ohne Kunst- und Musikhochschulen, **i.S. der KMK-Strukturvorgaben (mind. 1 Jahr Berufserfahrung als Zugangskriterium), Quelle: HRK-Hochschulkompass und eigene Berechnungen Das Ziel einer stärkeren Berufsfeldorientierung der Hochschulausbildung ist nach Auffassung des Stifterverbandes in dem derzeitigen Angebot an Masterstudiengängen noch nicht ausreichend verankert. So sollte die Reform der Studiengänge mit ihrer Umstellung auf die Bachelor- und Masterabschlüsse die individuellen Bildungs- und Erwerbsbiographien flexibilisieren. „Die Reform sollte es ermöglichen, mit dem Bachelorabschluss in den Beruf einzusteigen und nach einigen Jahren der Berufstätigkeit die eigenen Kenntnisse durch ein Masterstudium berufsbegleitend auszubauen“, erklärt Andreas Schlüter, Generalsekretär des Stifterverbandes. Das Modell sei nicht nur aus bildungs- und arbeitsmarktpolitischen Erwägungen ideal, sondern böte auch für jeden Einzelnen optimale Entfaltungs- und Entwicklungsmöglichkeiten, so Schlüter. Laut Stifterverband behindert die Unterscheidung zwischen „konsekutiven“, „nicht-konsekutiven“ und „weiterbildenden“ Masterstudiengängen mit den damit verbunden Finanzierungsfragen den Ausbau von Studienangeboten für Berufstätige. Während ein direkt nach dem Bachelorabschluss begonnenes Masterstudium zum größten Teil aus Steuermitteln finanziert wird, gilt es nach ein paar Berufsjahren wegen der vermeintlich größeren privaten Erträge als individuelle Fortbildung, für die der Studierende alle Kosten in voller Höhe zu tragen hat. „Diese Differenzierung und die systematische Benachteiligung des weiterbildenden Masters ist kontraproduktiv und willkürlich“, sagt Schlüter. Er fordert deshalb die Aufhebung der Akkreditierungsvorgaben für die Unterscheidung zwischen „konsekutiven“, „nicht-konsekutiven“ und „weiterbildenden“ Masterstudiengängen. Der Stifterverband schlägt stattdessen ein individuelles ECTS-Konto von 300 Kreditpunkten für alle Studierenden am Beginn des Erststudiums vor, das an jeder Hochschule und in jedem Lebensstadium – unabhängig von den gegebenenfalls an der Hochschule anfallenden Studienbeiträgen – einlösbar ist. Mehr Information: www.laendercheck-wissenschaft.de
(Pressemitteilung Ländercheck Wissenschaft)

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