Schlagwort: Angestellte

Welche Vorteile hat die Rürup-Rente?

Private Altersvorsorge ist eine absolute Notwendigkeit. Daran lässt der Gesetzgeber keinen Zweifel. Die Bundesregierung hat mit der Basisrente ein Modell geschaffen, mit dem sich einiges an Steuern sparen lässt.
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Warum gibt es Kurzarbeit?

Kurzarbeit ist eine Maßnahme der Agentur für Arbeit um in auftragsschwachen Zeiten betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden. Indem die reguläre Arbeitszeit der Angestellten verkürzt wird, kann sich der Betrieb einer schlechteren Auftragslage anpassen. Sei es nun saisonbedingt über den Winter oder in Zeiten einer wirtschaftlichen Flaute. So kann auch der Arbeitgeber finanziell entlastet werden. Der Arbeitnehmer behält seinen Arbeitsplatz, während der Chef weniger Lohnkosten hat, finanzielle Unterstützung erhält der Arbeitgeber vom Arbeitsamt.
Gleichzeitig muss das Unternehmen in schlechten Zeiten keine eingearbeiteten Fachkräfte vor die Tür setzen und kann bei wieder steigender Konjunktur auf ein eingespieltes Team zählen.

Was Angestellte bei Umstrukturierungen in der Firma beachten müssen

Wirtschaftlich schwierige Zeiten bedeuten für Unternehmen oft notwendige und oftmals überfällige Veränderungen: Abteilungen werden zusammengelegt, Aufgaben umverteilt und Abläufe optimiert. Für die Mitarbeiter stellen solche Umstrukturierungen nicht selten tief greifende Einschnitte dar, beispielsweise die Versetzung in einen anderen Unternehmensbereich oder sogar Lohnkürzungen. Welche Regelungen der Gesetzgeber dem Unternehmen bei Umstrukturierungen vorgibt und welche Rechte dem Arbeitnehmer zustehen, fasst die D.A.S. Rechtsschutzversicherung zusammen.
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Dienstunfähigkeit

Der Begriff „Dienstunfähigkeit“ wird bei Beamten verwendet. Bei Angestellten spricht man von der „Berufsunfähigkeit“. Ein Beamter ist dienstunfähig, wenn er/sie wegen einer körperlichen oder geistigen Schwäche den ausgeübten Dienst nicht mehr dauerhaft leisten kann. Unter „dauerhaft dienstunfähig“ versteht man, dass der Beamte in einem Zeitraum eines halben Jahres drei Monate keinen Dienst leisten konnte. Zudem gibt es keine Aussicht, dass der Beamte in den nächsten sechs Monaten wieder voll einsatzfähig (dienstfähig) wird. Der Beamte benötigt zudem ein ärztliches Gutachten für seine Dienststelle.

Debeka-Gruppe hat mittlerweile mehr als 15.000 Beschäftigte

Die Debeka-Gruppe steigert nicht nur kontinuierlich ihre Beitragseinnahmen, sie wächst – gegen den Trend – auch im Personalbereich: Im August überspringt die Zahl der Beschäftigten erstmals die Marke von 15.000 Mitarbeitern. Mit diesem historischen Höchststand erreicht die Gruppe mit Sitz in Koblenz einen weiteren Meilenstein in der Unternehmensgeschichte. Seit dem Jahr 2000 wurden über 3.000 neue Stellen geschaffen.
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Kurzarbeit und Sozialabgaben

Steigt ein Unternehmen auf Kurzarbeit um, übernimmt die Agentur für Arbeit 50 Prozent der Sozialabgaben, die der Arbeitgeber für die betroffenen Angestellten leisten müsste. Nimmt der Arbeitnehmer in seiner ausgefallenen Arbeitszeit an einer Weiterbildung oder Qualifizierung teil, kann die Arbeitsagentur befristet bis Ende 2010 sogar die kompletten Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers übernehmen. Die Weiterbildungsmaßnahmen werden ebenfalls von der Arbeitsagentur gefördert.
Laut einer Neuregelung, die ab Juli 2009 gelten soll, übernimmt die Agentur für Arbeit die kompletten Sozialabgaben für den Arbeitgeber bereits ab dem siebten Monat Kurzarbeit.

Wie viel verdiene ich in Kurzarbeit?

Der Arbeitgeber erhält von der Arbeitsagentur 60 Prozent vom Gehalt der ausgefallenen Arbeitszeit (bzw. 67 Prozent, wenn der Angestellte Kinder hat). Dieses Kurzarbeitergeld zahlt der Chef seinem Angestellten mit dem Gehalt für die verbleibenden Arbeitsstunden aus. Kurzarbeitergeld kann bisher für maximal 18 Monate bezogen werden. Ab Juli 2009 beträgt die mögliche Bezugsdauer für Arbeitnehmer, die bis Ende 2009 auf Kurzarbeit umsteigen, 24 Monate.

Was ist Kurzarbeit?

Kurzarbeit ist eine Maßnahme der Agentur für Arbeit, um in auftragsschwachen Zeiten betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden. Indem die reguläre Arbeitszeit der Angestellten verkürzt wird, soll der Arbeitgeber finanziell entlastet werden. Der Arbeitnehmer behält seinen Arbeitsplatz, während der Chef weniger Lohnkosten hat, finanzielle Unterstützung erhält der Arbeitgeber vom Arbeitsamt.

Bei einem Verdienstausfall von mindestens zehn Prozent haben Arbeitnehmer Anspruch auf Kurzabeitergeld. Die ursprüngliche Regelung, dass mindestens 30 Prozent der Belegschaft betroffen sein müssen, wurde bis Ende 2010 ausgesetzt.