Dienstunfähigkeit

Der Begriff „Dienstunfähigkeit“ wird bei Beamten verwendet. Bei Angestellten spricht man von der „Berufsunfähigkeit“. Ein Beamter ist dienstunfähig, wenn er/sie wegen einer körperlichen oder geistigen Schwäche den ausgeübten Dienst nicht mehr dauerhaft leisten kann. Unter „dauerhaft dienstunfähig“ versteht man, dass der Beamte in einem Zeitraum eines halben Jahres drei Monate keinen Dienst leisten konnte. Zudem gibt es keine Aussicht, dass der Beamte in den nächsten sechs Monaten wieder voll einsatzfähig (dienstfähig) wird. Der Beamte benötigt zudem ein ärztliches Gutachten für seine Dienststelle.

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