Schlagwort: Berufsunfähigkeitsgrad

Dienstunfähigkeit

Der Begriff „Dienstunfähigkeit“ wird bei Beamten verwendet. Bei Angestellten spricht man von der „Berufsunfähigkeit“. Ein Beamter ist dienstunfähig, wenn er/sie wegen einer körperlichen oder geistigen Schwäche den ausgeübten Dienst nicht mehr dauerhaft leisten kann. Unter „dauerhaft dienstunfähig“ versteht man, dass der Beamte in einem Zeitraum eines halben Jahres drei Monate keinen Dienst leisten konnte. Zudem gibt es keine Aussicht, dass der Beamte in den nächsten sechs Monaten wieder voll einsatzfähig (dienstfähig) wird. Der Beamte benötigt zudem ein ärztliches Gutachten für seine Dienststelle.

Zahlt die Versicherung auch, wenn ich nicht voll berufsunfähig werde?

Bei den meisten Versicherern haben Sie einen vollen Rentenanspruch, wenn Sie zu 50% berufsunfähig sind.
Wer auch bei einem niedrigeren Berufsunfähigkeitsgrad von der Rente profitieren möchte, wählt die so genannte Staffelrente. Dabei erhält man, je nach Regelung, beispielsweise ein Viertel der vereinbarten Rente schon bei 25-prozentiger Berufsunfähigkeit, die volle Leistung aber erst bei 75 Prozent. Bei Berufsunfähigkeit als Folge von schleichenden Krankheiten ist diese Variante geeignet.

Was bedeutet Pauschal- und Staffelrente?

Bei der Pauschalregel wird ab einer 50-prozentigen Berufsunfähigkeit der volle Rentenbetrag ausgezahlt. Liegt der Grad der Berufsunfähigkeit darunter, bekommt man nichts.
Wer auch bei einem niedrigeren Berufsunfähigkeitsgrad von der Rente profitieren möchte, wählt die Staffelregel. Dabei erhält man, je nach Regelung, beispielsweise ein Viertel der vereinbarten Rente schon bei 25-prozentiger Berufsunfähigkeit, die volle Leistung aber erst bei 75 Prozent. Bei Berufsunfähigkeit als Folge von schleichenden Krankheiten ist diese Variante geeignet.
Der Nachteil der Staffelrente: Der Kunde muss jede Verschlechterung seines Gesundheitszustands nachweisen und jede Rentenerhöhung neu beantragen. Dabei kommt es oft zu Streitigkeiten mit der Versicherung, die Pauschalregelung hat sich daher in der Praxis als die besser Variante bewährt.

Wann leistet eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

In der Regel zahlt die Versicherung ab einer 50-prozentigen Berufsunfähigkeit. Liegt der Grad der Berufsunfähigkeit darunter, bekommt man nichts.
Wer auch bei einem niedrigeren Berufsunfähigkeitsgrad von der Rente profitieren möchte, wählt die Staffelregel. Dabei erhält man, je nach Regelung, beispielsweise ein Viertel der vereinbarten Rente schon bei 25-prozentiger Berufsunfähigkeit, die volle Leistung aber erst bei 75 Prozent. Bei Berufsunfähigkeit als Folge von schleichenden Krankheiten ist diese Variante geeignet.