Was bedeutet Pauschal- und Staffelrente?

Bei der Pauschalregel wird ab einer 50-prozentigen Berufsunfähigkeit der volle Rentenbetrag ausgezahlt. Liegt der Grad der Berufsunfähigkeit darunter, bekommt man nichts.
Wer auch bei einem niedrigeren Berufsunfähigkeitsgrad von der Rente profitieren möchte, wählt die Staffelregel. Dabei erhält man, je nach Regelung, beispielsweise ein Viertel der vereinbarten Rente schon bei 25-prozentiger Berufsunfähigkeit, die volle Leistung aber erst bei 75 Prozent. Bei Berufsunfähigkeit als Folge von schleichenden Krankheiten ist diese Variante geeignet.
Der Nachteil der Staffelrente: Der Kunde muss jede Verschlechterung seines Gesundheitszustands nachweisen und jede Rentenerhöhung neu beantragen. Dabei kommt es oft zu Streitigkeiten mit der Versicherung, die Pauschalregelung hat sich daher in der Praxis als die besser Variante bewährt.

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