Schlagwort: Sozialversicherung

Gibt es einen Höchstbetrag, den mein Kind verdienen darf, damit ich noch Kindergeld bekomme?

Ja. Es gibt den so genannten Grenzbetrag. Dieser liegt derzeit bei 8004 Euro pro Jahr. Wenn das Einkommen des Kindes über diesem Grenzbetrag liegt, besteht kein Anspruch mehr auf Kindergeld. Vom Einkommen können allerdings noch die Beiträge zur Sozialversicherung oder Werbungskosten in Höhe von 920 Euro abgezogen werden. Ob Ihr Kind zuviel verdient, können Sie ganz einfach mit unserem Kindergeldrechner ermitteln.

Azubi in der Krankenversicherung

Ein Auszubildender ist in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert wie jeder andere Arbeitnehmer. Zur Hälfte trägt er die Versicherungsbeiträge selbst, den Rest zahlt der Arbeitgeber. Verdient der Auszubildende allerdings weniger als 325 Euro, trägt der Arbeitgeber die Krankenversicherungsbeiträge wie auch die weiteren Sozialversicherungsbeiträge komplett. Der Auszubildende zahlt dann nichts hinzu.

Kurzarbeit oder arbeitslos: Das steht Ihnen zu

Kurzarbeit oder arbeitslos: Das steht Ihnen zu

Heutzutage kann es jeden erwischen. Die Konjunktur schwächelt. Die Arbeitslosenzahlen steigen. Wer Glück hat, verliert den Job nicht ganz, sondern darf in Kurzarbeit weitermachen. Doch, was bleibt vom Gehalt übrig? Und wie viel bekomme ich, wenn ich doch arbeitslos werde? Die Antworten lesen Sie in unserem Text.

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Wie wird das Arbeitslosengeld berechnet?

Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich nach dem Gehalt der letzten zwölf Monate vor der Arbeitslosigkeit. Hat der Arbeitslose im vergangenen Jahr nicht mindestens 150 Tage (Bemessungszeitraum) sozialversicherungspflichtig gearbeitet, wird der so genannte Bemessungsrahmen auf zwei Jahre ausgedehnt. Kommen auch in diesem Zeitraum keine 150 Tage mit versicherungspflichtiger Tätigkeit zusammen, nimmt man ein fiktives Gehalt als Berechnungsgrundlage.
Ansonsten wird aus dem Verdienst des letzten Jahres ein täglicher Durchschnittswert ermittelt. Hierzu wird das Gesamtbrutto im Bemessungszeitraum durch die Zahl der Tage geteilt. Hat also jemand das komplette vergangene Jahr gearbeitet, wird die Summe seiner zwölf Monatsgehälter durch 365 geteilt. So ergibt sich das tägliche Bemessungsentgelt.
Zur weiteren Berechnung werden vom täglichen Bruttoentgelt anteilig die Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag und die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Hat der Arbeitslose mindestens ein Kind, stehen ihm 67 Prozent vom errechneten Betrag zu, ansonsten 60 Prozent. Multipliziert man diesen täglichen Anspruch auf ALG I mit 30 Tagen, ergibt sich das monatliche Arbeitslosengeld.
Wichtig: Auch Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Boni werden zur Berechnung hinzugezogen.
Über unseren Arbeitslosengeld-Rechner können Sie schon im Voraus berechnen, wie hoch Ihr Arbeitslosengeld möglicherweise ausfällt. Den tatsächlichen Anspruch erfahren Sie jedoch nur von der Arbeitsagentur.

Schulbücher müssen von Sozialhilfeträger gezahlt werden

Bezieht eine alleinerziehende Mutter gemeinsam mit Ihrem schulpflichtigen Kind Hartz IV, so besteht ein Anspruch auf Übernahme der Kosten für Schulbücher. Dies entschied nunmehr das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz in einem Fall, in dem ein Schüler die Kosten für neue Schulbücher in Höhe von rund 200,00 ? nicht aufbringen konnte.
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Welche Nachweise muss ich erbringen um Kindergeld für ein volljähriges Kind zu erhalten?

Bei volljährigen Kindern sind alle Einkünfte und Bezüge, abzüglich der zu berücksichtigen Freibeträge, wie beispielsweise die Sozialversicherungsbeiträge und der Werbekostenpauschbetrag, nachzuweisen. Hierzu gehören auch Sonderzuwendungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld.

Eine schulische oder berufliche Ausbildung muss durch eine entsprechende Bescheinigung nachgewiesen werden. Auch hierzu muss nachgewiesen werden, wie hoch die Einkünfte oder Bezüge wie Ausbildungshilfen sind. Ein Studium muss jedes Jahr spätestens im Oktober durch die Studienbescheinigung nachgewiesen werden. Macht das Kind eine betriebliche Ausbildung, ist dies ebenfalls nachzuweisen auch die Höhe der Ausbildungsvergütung abzüglich der Sozialversicherungsbeiträge und der abzugsfähigen Pauschalen sind nachzuweisen.
Auch das Ende einer Ausbildung ist nachzuweisen, da der Kindergeldanspruch gleichzeitig entfällt.

Ist ein über 25 Jahre altes Kind noch in Ausbildung und hat vorher einen Wehr- oder Zivildienstes geleistet, muss man dies durch eine Dienstzeitbescheinigung dokumentieren.
Volljährige Kinder ohne Arbeits- oder Ausbildungsplatz müssen besondere Angaben und Nachweise leisten.

Kinder in einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr, im Europäischen Freiwilligendienst oder Auslandsdienst im Rahmen des Zivildienstes müssen dies durch eine Bescheinigung des Trägers nachweisen.
Für Kinder mit körperlicher oder geistiger Behinderung ist eine amtliche Bescheinigung hierüber vorzulegen. Als Nachweis gilt in der Regel der Behindertenausweis, der Bescheid des Versorgungsamtes, der Rentenbescheid oder ein ärztliches Gutachten. Die Behinderung muss vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten sein.

Steuerjahr 2009: Das ändert sich!

Der Gesetzgeber hat für das kommende Jahr zahlreiche Neuregelungen beschlossen, die einerseits Entlastung für die Bürger bringen, andererseits aber neue Belastungen schaffen. So stehen Änderungen bei Sozialabgaben und Sozialleistungen an, bei der Einkommen- und Erbschaftssteuer sowie bei Investitionszuschüssen und Fördergeldern. Auf welche Veränderungen müssen sich Bundesbürger einstellen?
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