Schlagwort: Gesetzliche Krankenversicherung

Gesetzliche Krankenversicherung zahlt 2010 rund 4,6 Mrd. Euro Mehrwertsteuer auf Arzneimittel

Angesichts der öffentlichen Diskussion um eine Vereinfachung des Mehrwertsteuersystems macht die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände darauf aufmerksam, dass auf alle Arzneimittel der volle Mehrwertsteuersatz erhoben wird. Im Gegensatz zu Lebensmitteln oder Büchern, für die der ermäßigte Satz von 7 Prozent gilt, werden Medikamente mit 19 Prozent belastet. Der Fiskus sammelt das Geld in der Selbstmedikation vom Apothekenkunden, bei einem rezeptpflichtigen Arzneimittel von der jeweiligen Krankenkasse ein.
Weiterlesen »

Kostenlose Vorsorge für gesetzlich Versicherte

Je früher eine bösartige Krankheit entdeckt wird, desto größer sind die Heilungschancen. Doch oft macht sich eine Krankheit für den Patienten selbst erst sehr spät bemerkbar – etwa wenn Schmerzen auftreten. Im Rahmen von Früherkennungsuntersuchungen kann der Arzt seinen Patienten gezielt auf Krankheiten untersuchen. Lesen Sie hier, welche Maßnahmen Sie als Versicherter einer gesetzlichen Krankenkasse kostenlos in Anspruch nehmen können.

Weiterlesen »

Wer zahlt nach dem Foul? – Versicherungen im Freizeitfußball

Die Fußball-Weltmeisterschaft ist Geschichte. Neben spannenden Spielen und geselligen Abenden bietet ein solches Ereignis für viele Fans auch den Anlass, sich selbst wieder mehr zu bewegen. Denn Sport im Allgemeinen und Fußball im Besonderen macht nicht nur Spaß, sondern ist auch gesund. Aber es kann auch alles ganz anders kommen: Sportunfälle gehören zur Tagesordnung.

Weiterlesen »

Krankenkasse pleite – und dann?

Krankenkasse pleite - und dann? Seit der Einführung des Gesundheitsfonds im vergangenen Jahr hat sich im Gesundheitssystem vieles geändert. Die ersten Krankenkassen sind nun von der Pleite bedroht, gerade erst macht die City BKK mit einer möglichen Schließung Schlagzeilen, von weiteren gefährdeten Kassen ist die Rede. Doch, was machen die Versicherten, wenn die eigene Krankenkasse plötzlich dicht macht?

Weiterlesen »

Fußball WM 2010: Gut versichert nach Südafrika

Auf zur Weltmeisterschaft 2010 O-lé, O-lé, O-lé, O-lé: Ab Juni rollt das heißgeliebte Leder in Südafrika und die ganze Welt schaut zu. Viele Fans können das deutsche Team sogar live vor Ort spielen sehen. Denn an die Karten zu kommen, war zu dieser WM nicht ganz so schwierig wie vor vier Jahren. Doch nicht nur der reisende Fan braucht die richtigen Versicherungen und eine optimale Reisekasse.


Weiterlesen »

Mutter-Kind-Kur: Reif für die Insel?

Mutter_Kind_Kur Seit der Gesundheitsreform von 2007 sollen alle gesetzlichen Krankenkassen die so genannten Mutter- oder Vater-Kind-Kuren anbieten und auch bewilligen, wenn sie medizinisch notwendig sind. Wie Sie eine Kur beantragen und welche Kosten auf Sie zukommen, lesen Sie in unserem Text.
Weiterlesen »

Gesetzliche Krankenversicherung: Fristen für Sonderkündigung laufen ab

Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen, die von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen wollen, sollten jetzt handeln. Nur wer innerhalb der gesetzlich festgelegten Fristen kündigt, muss den Zusatzbeitrag seiner alten Kasse nicht zahlen. Im März laufen die Fristen für mehr als sieben Millionen Betroffene ab. Darauf macht das Internetportal krankenkassen.de aufmerksam.
Weiterlesen »

Wer hat nach Kurzarbeit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Nicht jeder, der seinen Job verliert, hat automatisch Anspruch auf Arbeitslosengeld. Nur wer innerhalb von zwei Jahren mindestens zwölf Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, kann mit Geldleistungen rechnen. Zeiten mit Bezug von Kurzarbeitergeld (auch Transfer- und Saisonkurzarbeitergeld) werden voll berücksichtigt.

Die Anspruchsdauer ist gestaffelt nach der Zeit der versicherungspflichtigen Tätigkeit:
Hat man mindestens zwölf Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt, besteht sechs Monate lang Anspruch auf Arbeitslosengeld. Bei längerer Versicherungspflicht gilt:
16 Monate Versicherungspflicht: acht Monate Anspruch, bei 20 Monaten hat man zehn Monate Anspruch und bei 24 Monaten Tätigkeit zwölf Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Für Arbeitslose nach Vollendung des 50. Lebensjahres gilt eine verlängerte Bezugsdauer. Bei 30 Monaten versicherungspflichtiger Tätigkeit haben sie Anspruch auf 15 Monate Geld vom Arbeitsamt. Ab 36 Monaten Tätigkeit können sie 18 Monate lang Arbeitslosengeld beziehen, sofern sie das 55. Lebensjahr vollendet haben. Ab dem 58. Lebensjahr und 48 Monaten Beitragszahlung besteht ein Anspruch auf 24 Monate Arbeitslosengeld.

Das Arbeitslosengeld entspricht bei Kinderlosen etwa 60 Prozent des bisherigen Netto-Einkommens, bei Arbeitslosen mit Kindern sind es 67 Prozent. Es wird zur Berechnung bei einer Kündigung innerhalb der Kurzarbeit nicht von dem reduzierten Gehalt ausgegangen sondern vom Gehalt vor der Kurzarbeit.

Zusätzlich zum Arbeitslosengeld übernimmt die Arbeitsagentur die Beiträge der Krankenkasse, der Pflegeversicherung und der Rentenversicherung. Private Krankenversicherungen werden weiterbezahlt, wenn der Arbeitsuchende bereits fünf Jahre lang Mitglied ist. Andernfalls muss er in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln.

Kurzarbeit – weniger arbeiten in Krisenzeiten

Saisonbedingt oder in Krisenzeiten stellen viele Chefs auf Kurzarbeit um. Das bedeutet für die Angestellten: Weniger arbeiten. Aber was bleibt vom Gehalt übrig? Und wie viel bekommt der Arbeitnehmer, wenn er doch arbeitslos wird? Die Antworten lesen Sie in diesem Text.


Weiterlesen »

Beitrag gesetzliche Krankenversicherung

Der Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung wird bei pflichtversicherten Arbeitnehmern prozentual vom Einkommen berechnet. Derzeit zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils die Hälfte des Beitrags. Ein kleinerer Zusatzbeitrag ist nur vom Arbeitnehmer zu entrichten.

Bei freiwillig versicherten Arbeitnehmern oder Selbstständigen mit Anspruch auf Krankengeld dient die aktuelle Beitragsbemessungsgrenze als Berechnungsgrundlage. Für freiwillig Versicherte ohne Anspruch auf Krankengeld gilt ein leicht reduzierter Beitragssatz, der ebenfalls von der Beitragsbemessungsgrenze erhoben wird. Liegen durch den Einkommensteuerbescheid bei Selbständigen die tatsächlichen Einkommensverhältnisse vor, kann der Beitrag zur Krankenversicherung ggf. angepasst werden.