Kostenlose Vorsorge für gesetzlich Versicherte

Je früher eine bösartige Krankheit entdeckt wird, desto größer sind die Heilungschancen. Doch oft macht sich eine Krankheit für den Patienten selbst erst sehr spät bemerkbar – etwa wenn Schmerzen auftreten. Im Rahmen von Früherkennungsuntersuchungen kann der Arzt seinen Patienten gezielt auf Krankheiten untersuchen. Lesen Sie hier, welche Maßnahmen Sie als Versicherter einer gesetzlichen Krankenkasse kostenlos in Anspruch nehmen können.

Verschiedene Untersuchungen für Männer und Frauen

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(awe) Für Männer und Frauen werden sowohl einheitliche als auch geschlechtsspezifische Maßnahmen angeboten. Bestimmten Altersgruppen stehen – je nach Risiko einer möglichen Erkrankung – verschiedene Untersuchungen auf Chipkarte zu. Je nach Krankenkasse haben die Patienten meist nicht nur gesundheitliche Vorteile, wenn sie diese Angebote wahrnehmen.

Ab 18 Jahren steht allen Patienten eine jährliche Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt zu. Wer sich hierfür einen Stempel in sein Bonusheft geben lässt, kann später bei der Zuzahlung zum Zahnersatz sparen, sofern er diese Untersuchung mindestens fünf Jahre regelmäßig wahrgenommen hat.

Frauen können bereits ab einem Alter von 20 Jahren einmal jährlich die Krebsfrüherkennung beim Gynäkologen wahrnehmen. Ab dem 30. Geburtstag zahlt die Kasse eine erweiterte Früherkennung, ebenfalls jährlich. Hierbei fragt der Arzt nach Veränderungen der Haut und tastet die Brust und die Achselhöhlen ab. Frauen ab 50 haben bis zu einem Alter von 69 Jahren alle zwei Jahre Anspruch auf eine Mammographie, also eine röntgenmedizinische Untersuchung der Brust.

Frauen bis zum abgeschlossenen 25. Lebensjahr können einmal jährlich auf Kosten der Krankenkasse einen Chlamydien-Test machen lassen. Denn eine Chlamydien-Infektion kann gerade für junge Frauen schwerwiegende Folgen haben: Es kann zu Unfruchtbarkeit, einer Frühgeburt oder einer Erkrankung des Neugeborenen kommen, wenn die Infektion bei der Mutter unentdeckt bleibt.

Männer können ab dem 45. Geburtstag die Krebsvorsorgeuntersuchung einmal jährlich vornehmen lassen. Hierbei werden die Prostata, die äußeren Geschlechtsteile und die Lymphknoten untersucht.

Jeder gesetzlich Versicherte ab 35 hat Anspruch auf den so genannten Gesundheits-Check-up. Hierbei liegt der Schwerpunkt auf der Früherkennung von Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie Diabetes. Dieser Test kann alle zwei Jahre in Anspruch genommen werden.

Ebenfalls für alle Versicherten ist die Untersuchung zur Früherkennung von Darmkrebs ab dem Alter von 50. Diese Vorsorge übernimmt die Kasse bis zum 55. Geburtstag des Patienten einmal jährlich. Danach zahlt die Krankenversicherung für Männer und Frauen eine Untersuchung auf verborgenes Blut im Stuhl alle zwei Jahre. Wahlweise kann der Patient auch zwei Darmspiegelungen in Anspruch nehmen – mit einem Abstand von zehn Jahren.

Seit zwei Jahren gehört auch das Hautkrebs-Screening zum gesetzlichen Leistungskatalog der Krankenkassen. Die Ganzkörperuntersuchung kann ein Hautarzt oder ein speziell fortgebildeter Allgemeinmediziner vornehmen. Der Hautkrebs-Check auf Rechnung der Krankenkasse steht Versicherten ab 35 alle zwei Jahre zu. Wer möchte, kann dies auch mit dem regelmäßigen Check-up kombinieren, der Patienten ab 35 ebenfalls alle zwei Jahre zusteht.

Wichtig: Für diese Vorsorgeuntersuchungen muss keine Praxisgebühr gezahlt werden.
Tipp: Viele Kassen bieten ihren Versicherten einen finanziellen Bonus, wenn sie Untersuchungen zur Früherkennung regelmäßig in Anspruch nehmen. Fragen Sie Ihre Versicherung!

Wer nicht zur Früherkennung geht
Bisher sind diese Untersuchungen für alle Versicherten freiwillig. Und auch wenn manchem schon die Worte „Darmspiegelung“ oder „Prostatauntersuchung“ einen kalten Schauer über den Rücken jagen: Maßnahmen, die der Gesundheit dienen, sollte man wahrnehmen – erst recht, wenn sie kostenlos angeboten werden.

Auch der Gesetzgeber übt sanften Druck auf die Versicherten aus, sich zur Früherkennung von Brustkrebs, Gebärmutterhalskrebs oder Darmkrebs zumindest beraten zu lassen. Das betrifft Frauen, die nach dem 1. April 1987 und Männer, die nach dem 1. April 1962 geboren wurden.

Wer erstmals eine der empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen könnte, aber nicht innerhalb der nächsten zwei Jahre an einer Beratung teilnimmt, kann bei einer späteren chronischen Erkrankung keine reduzierte Belastungsgrenze geltend machen. Er müsste dann statt einem Prozent zwei Prozent seines Bruttoeinkommens als jährliche Zuzahlungen zu Gesundheitskosten leisten. (Chronikerregelung § 62 SGB 5)

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