Mutter-Kind-Kur: Reif für die Insel?

Mutter_Kind_Kur Seit der Gesundheitsreform von 2007 sollen alle gesetzlichen Krankenkassen die so genannten Mutter- oder Vater-Kind-Kuren anbieten und auch bewilligen, wenn sie medizinisch notwendig sind. Wie Sie eine Kur beantragen und welche Kosten auf Sie zukommen, lesen Sie in unserem Text.

Was ist eine Mutter-Kind-Kur?

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(awe) Eine eigene Familie mit Kindern zu haben, ist auf der einen Seite sehr schön, kann auf der anderen Seite aber auch belastend sein. Denn Eltern stellen oft die eigenen Interessen hinter die Wünsche und Bedürfnisse ihrer Kinder zurück. Das hat in vielen Fällen auch gesundheitliche Folgen. Wie das Müttergenesungswerk (MGW) berichtet, sind in Deutschland rund 2,1 Millionen Mütter kurbedürftig. – Doch auch Väter sind betroffen.

Überlastete Mütter und Väter haben das Recht auf eine entsprechende Kur. Das heißt: Die Krankenkasse muss die Kur bewilligen, wenn sie medizinisch notwendig ist und darf nicht mehr dem bisherigen Grundsatz „ambulant vor stationär“ folgen. Denn gerade bei einer Belastung durch den Alltag ist es wichtig, loszulassen, eine andere Umgebung macht dies leichter.

Gesundheitliche Indikationen
Der stationäre Aufenthalt in einer Kureinrichtung, die auf die besonderen Bedürfnisse der strapazierten oder kranken Eltern spezialisiert ist, dauert in der Regel drei Wochen. Die Kur kann bei medizinischer Notwendigkeit jedoch verlängert werden. Für diese Zeit muss man keinen Urlaub nehmen, behält also seinen vollen Anspruch. Eine Wiederholung der Kur ist nach vier Jahren möglich.

Eine Kur kann beantragen, wer überlastet, gesundheitlich geschwächt oder bereits erkrankt ist. Kommen zum familiären Stress weitere Belastungen wie Krankheit eines Angehörigen, Arbeitslosigkeit oder finanzielle Probleme hinzu, wird die Gesundheit meist noch weiter beeinträchtigt. Besonders betroffen sind häufig Alleinerziehende.

„Mütter, die sich ständig müde und überlastet fühlen, die Schmerzen haben oder an chronischen Krankheiten leiden, sollten nicht länger mit der Kurmaßnahme warten“, erklärt Anne Schilling, Geschäftsführerin des Müttergenesungswerkes.

Typische Indikationen als Voraussetzung einer Kur sind gesundheitliche Schwächung oder konkrete Beschwerden beispielsweise Atemwegs- oder Hauterkrankungen, Erkrankungen des Bewegungsapparats wie Rückenschmerzen aber auch neurologische und psychische Erkrankungen wie Angstzustände oder Depressionen.

Sind Mutter oder Vater krank, ist dies meist auch belastend für die Kinder und das gesamte Familienleben. Um dem vorzubeugen und auch Kindern zu helfen, die bereits erkrankt sind, kann der kurende Elternteil den Nachwuchs mitnehmen. Aber auch völlig gesunde Kinder können Mutter oder Vater begleiten, wenn sie die Abwesenheit der Bezugsperson nicht verkraften würden bzw. in der Zwischenzeit ohne Betreuung wären.

Vorsorge oder Rehabilitation
In der Kur werden je nach Patient medizinische Maßnahmen entweder zur Vorsorge bei gesundheitlicher Schwächung oder zur Rehabilitation bei bestehender Erkrankung geleistet. Es gibt zahlreiche Kurhäuser in ganz Deutschland, die oft auf mehrere gesundheitliche Schwerpunkte wie Adipositas, Behinderungen oder Hauterkrankungen spezialisiert sind.
Für die Patienten gibt es verschiedene Therapieformen, die ganz auf das jeweilige Leiden ausgerichtet sind. Hierzu gehören zum Beispiel physikalische Anwendungen wie Massagen, Packungen, Bäder oder Gymnastik und Entspannungsprogramme, Ernährungsberatung sowie weitere sportliche oder musische Aktivitäten.
Auch Gesprächstherapien und die Analyse der persönlichen Lebenssituation gehören zu den Leistungen einer Kur. Der Patient soll die Zusammenhänge zwischen der Belastung und den körperlichen Symptomen erkennen. Nur so kann er auch nach der Kur ein positives und gesünderes Leben führen.


Reif für die Insel? Lesen Sie im nächsten Kapitel wie Sie eine Kur beantragen können.

Ein Kommentar zu “Mutter-Kind-Kur: Reif für die Insel?”

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