Mutter-Kind-Kur: Reif für die Insel?

Kur beantragen: welche Kosten entstehen?

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Die Kosten der Mutter-Kind-Kur trägt die Krankenkasse, allerdings muss die Patientin zehn Euro pro Tag als Zuzahlung leisten. Dies gilt jedoch nur bis zur Höchstgrenze von zwei Prozent (bei chronisch Kranken: ein Prozent) des jährlichen Bruttogehaltes. Kinder sind von der Zuzahlung befreit.
Hier lesen Sie mehr zur gesetzlichen Krankenversicherung.

Für einkommensschwache Mütter und Väter bietet sich die Möglichkeit diesen Eigenanteil zu reduzieren, so dass ein finanzieller Engpass kein Argument gegen eine notwendige Kur sein muss. Wie das Müttergenesungswerk berichtet, können Versicherte zu Beginn eines Jahres bei vielen Krankenkassen die komplette Selbstbeteiligung für das kommende Jahr im Voraus zahlen.

So müssten beispielsweise Hartz IV Empfänger für eine dreiwöchige Kur nur noch rund 80 Euro zahlen anstatt der regulären 220 Euro und hätten auf diese Weise bereits ihren Eigenanteil für das komplette Jahr entrichtet. Hierzu müsse allerdings ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden, so das MGW. „Wir haben sehr gute Erfahrungen damit gemacht, viele Krankenkassen sind dazu bereit. Die Beratungsstellen helfen dabei und können dann auch prüfen, ob zusätzlich mit Spendenmitteln die Kurmaßnahme in den Einrichtungen des MGW unterstützt werden kann“, sagt Anne Schilling vom Müttergenesungswerk.

Das Müttergenesungswerk unterstützt und hilft in rund 1.400 Beratungs- und Vermittlungsstellen der angeschlossenen Wohlfahrtsverbände. Eine Datenbank mit allen Beratungsstellen findet sich auf der Internetseite des Müttergenesungswerks. Dort ist auch die Vermittlung in eine Kureinrichtung möglich; dem Müttergenesungswerk sind 85 Kurhäuser angeschlossen.
In der Regel schlägt auch die Krankenkasse eine geeignete Kureinrichtung vor, will man eine andere Klinik, muss das mit der Kasse abgeklärt werden. In jedem Fall sollte man sich vorab informieren, welches Haus den persönlichen Anforderungen und Bedürfnissen, z. B. bei der Kinderbetreuung, entspricht. Über die Webseite des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes kann man einen Platz in einer Kureinrichtung sogar online reservieren.

Bei Ablehnung – Widerspruch
Die Antrags-Unterlagen werden von der Krankenkasse geprüft; jedoch sollte der Antrag bewilligt werden, wenn der Arzt die Notwendigkeit einer Kur bescheinigt.
Lehnt die Krankenkasse eine stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme dennoch ab, sollte man auf jeden Fall Widerspruch einlegen.
Der Widerspruch gegen einen negativen Bescheid ist innerhalb eines Monats möglich. Eine Beratungsstelle kann hierbei unterstützen. Die Kasse muss dann den Antrag noch einmal prüfen und bewilligt die Kur vielleicht doch.

Lesen Sie auf der folgenden Seite, wer Anspruch auf eine solche Kur hat und wie Sie den Antrag stellen.

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