Zusatzbeitrag – Krankenkasse wechseln oder nicht?

Zusatzbeitrag - Krankenkasse wechseln oder nicht? Das Thema „Wechsel der Krankenkasse“ war vorübergehend fast vom Tisch. Seit 2009 gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung den einheitlichen Versicherungsbeitrag. So lohnte sich ein Wechsel zumindest finanziell nicht mehr. Doch seit die ersten Kassen einen Zusatzbeitrag erheben, ist der Preiskrieg wieder eröffnet.

Zusatzbeitrag: Was dürfen die Kassen?

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(awe) Seit dem ersten Januar 2009 gelten neue Regeln in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Alle Versicherten zahlen den gleichen Anteil ihres Gehalts in den Gesundheitsfonds. Derzeit liegt der allgemeine Versicherungsbeitrag bei 14,9 Prozent – 14 Prozent zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils zur Hälfte, 0,9 Prozent zahlt der Versicherte allein als Sonderbeitrag.

Wie hoch darf der Zusatzbeitrag sein?
Kassen, die einen Überschuss erwirtschaften, dürfen ihre Versicherten durch einen Bonus an ihrem Gewinn beteiligen. Gleichzeitig ist jede Kasse berechtigt, einen Zusatzbeitrag zu erheben, wenn sie mit den Mitteln aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommt. Der Zusatzbeitrag muss allein vom Versicherten getragen werden. Kostenlos mitversicherte Familienmitglieder zahlen keinen Zusatzbeitrag.

Diese Zuzahlung darf allerdings maximal ein Prozent des Bruttoverdienstes eines Versicherten ausmachen. Das bezieht sich auf alle Einkommen bis zur so genannten Beitragsbemessungsgrenze, was aktuell einen maximalen Zusatzbeitrag von 37,50 Euro pro Monat ausmacht.

Bitter für Geringverdiener
Ohne Einkommensbezug darf die Krankenkasse von ihren Mitgliedern monatlich acht Euro als Zusatzbeitrag verlangen. Der pauschale Zusatzbeitrag ist einerseits für die Kassen weniger bürokratisch. Andererseits ist dies die ungünstigere Variante für Versicherte, deren Einkommen unter 800 Euro brutto im Monat liegt, weil sie nach der Ein-Prozent-Rechnung weniger als acht Euro zahlen müssten. Besonders bitter für diejenigen, die auf Arbeitslosengeld II angewiesen sind: Der Zusatzbeitrag wird derzeit lediglich in Härtefällen von der zuständigen Stelle übernommen.

Anders als der reguläre Versicherungsbeitrag wird der zusätzliche Beitrag nicht automatisch vom Gehalt oder der Rente abgezogen, sondern vom Versicherten separat an die Kasse überwiesen, bzw. wird per Einzugsermächtigung eingezogen.

Welche Kasse verlangt den Zusatzbeitrag?
Einige Krankenkassen haben verbindlich mitgeteilt, den zusätzlichen Beitrag in den nächsten Monaten einzuführen. Die DAK beispielsweise erhebt einen Beitrag von acht Euro, den die Versicherten erstmals zum 15.März dieses Jahres zahlen sollen. Auch die Deutsche BKK und weitere Betriebskrankenkassen wie die BKK Gesundheit erheben einen zusätzlichen Beitrag von acht Euro pro Monat. Das macht pro Jahr 96 Euro, die der Versicherte zusätzlich zahlt.
Bisher haben sich erst wenige Kassen für den zusätzlichen Beitrag entschieden, doch wenn andere Kassen nachziehen, kann auch die Höhe des Zusatzbeitrags entscheidend für einen Wechsel sein.

So will beispielsweise die BKK für Heilberufe nicht acht Euro sondern ein Prozent des Einkommens als Zusatzbeitrag erheben. Das hat auch die BKK Westfalen-Lippe angekündigt, allerdings soll deren geforderter Zusatzbeitrag maximal zwölf Euro betragen.

Lesen Sie auf der folgenden Seite wie Sie als Versicherter reagieren können, wenn Ihre Kasse einen Zusatzbeitrag einführt.

2 Kommentare zu “Zusatzbeitrag – Krankenkasse wechseln oder nicht?”:

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