Mutter-Kind-Kur: Reif für die Insel?

Der Antrag: Auch Väter haben Anspruch

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Meist spricht man zwar von der Mutter-Kind Kur, aber viele Einrichtungen bieten auch separate Kuren für Väter an, in denen Papa nicht als einziger Mann in einer Frauengruppe mitmachen muss – die Angebote sind spezifischer geworden. Seit einigen Jahren ist die Vater-Kind-Kur auch gesetzlich verankert. Mehr Informationen zur Vater-Kind-Kur bietet eine Internetseite des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes.
Eine Mutter- oder Vater-Kind-Kur kann jeder beantragen, der in Erziehungsverantwortung steht, also auch Pflege- oder Großeltern.

Antrag und Kosten einer Mutter-Kind-Kur
Im Prinzip gibt es drei Möglichkeiten, diese Kur zu beantragen: über die Krankenkasse, über eine Kureinrichtung, oder über eine private bzw. gemeinnützige Kurvermittlung wie beispielsweise die Stellen des Müttergenesungswerks.

Eine wichtige Voraussetzung für eine Kur ist die medizinische Indikation. Leidet ein Erziehender an den typischen Symptomen, muss der Arzt mit einem Attest die Notwendigkeit einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme bestätigen. Auch die Mitnahme eines gesunden Kindes muss der Arzt schriftlich begründen.
Den Vordruck für ein Kur-Attest kann man sich unter anderem von der Seite des Müttergenesungswerkes oder eines angeschlossenen Wohlfahrtsverbandes herunterladen. Auch der behandelnde Arzt kann der Patientin sagen, welche Unterlagen für den Antrag nötig sind.

Wichtig: Bevor es losgeht, sollte man sich darüber klar sein: Eine Kur ist kein Urlaub.
Der Patient oder die Patientin muss schon einiges selbst dafür tun, um den Stress und die Belastung loszuwerden. Zur Belohnung kann man sich nach einer erfolgreichen Kur dennoch so fühlen, als sei man drei Wochen in Urlaub gewesen.

Bewilligte Anträge leicht rückläufig
Im vergangenen Jahr nahmen ungefähr 43.000 Mütter und 64.000 Kinder an einer Mütter- oder Mutter-Kind-Kur teil, wie das Müttergenesungswerk mitteilt. Das seien rund sechs Prozent weniger als 2008. Und auch der Anteil der abgelehnten Kuranträge stieg 2009 um vier Prozent gegenüber dem Vorjahr auf insgesamt 31 Prozent.
Häufig begründen die Krankenkassen eine Ablehnung damit, dass die ambulanten Möglichkeiten noch nicht ausgeschöpft seien, so das MGW.
„Dieser Grundsatz gilt aber seit 2007 explizit nicht für mütterspezifische Kurmaßnahmen und die Anwendung ist daher rechtswidrig“, erläutert Schilling, „deshalb sind die Widersprüche von Müttern gegen die Ablehnung ihres Kurantrags mit 48 Prozent so erfolgreich.“ Auch aus diesem Grund wollen das MGW und die angeschlossenen Wohlfahrtsverbände alle Mütter ermutigen, bei Bedarf eine Kur zu beantragen und sich gegebenenfalls beratende Unterstützung – auch im Falle eines Widerspruchs – zu holen.

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